❓ Klimaanpassung - Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Überdachung von Parkplätzen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Abgeordneten Jenny Meyer (BSW-Fraktion) befasst sich mit der Förderung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, Parkplätzen und anderen versiegelten Flächen sowie mit Maßnahmen zum Schutz vor Hitze in Brandenburg. Hintergrund ist, dass mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 19.06.2026 die bisherige Solarpflicht für Neubauten öffentlicher und gewerblicher Gebäude sowie für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen (§ 32a BbgBO) ersatzlos gestrichen wurde. Die Fragestellerin bezieht sich dabei auf einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2022 sowie frühere Antworten der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen in Brandenburg, private und gewerbliche Grundstückseigentümer, Betreiber von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen sowie die für Klimaschutz, Energie, Gesundheit und Stadtentwicklung zuständigen Landesministerien (u.a. MWEKE, MASGZ, MIL).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) ob die Landesregierung wegen häufigerer Hitzeereignisse keine Notwendigkeit zur Förderung von Verschattung durch PV sieht; 2) ob Änderungen im Hitzeaktionsplan bzw. Klimaplan Brandenburg zur Verschattung mittels Begrünung, Bäumen oder PV vorgesehen werden; 3a) wie Kommunen bei Hitzeschutzplänen unterstützt werden, 3b) welche Kommunen seit 2023 bei Frischluftachsen, Entsiegelung und hellen Straßenbelägen gefördert wurden (mit Maßnahme, Fördersumme, Programm), 3c) welche weiteren Hitzeschutzmaßnahmen (z.B. Trinkwasserbrunnen) seit 2023 gefördert wurden; 4) welche Maßnahmen bislang zur Förderung von PV auf Dächern und Parkplätzen umgesetzt wurden; 5) in welchen Kommunen die Solarnutzungspflicht für Stellplätze mit mehr als 35 Plätzen zwischen 28.09.2023 und 29.06.2026 geplant, umgesetzt bzw. realisiert wurde; 6) in welchen Kommunen es bereits mit PV überbaute Stellplätze gibt; 7) welche Bedeutung die Landesregierung der PV-Überbauung von Parkplätzen nach dem Wegfall des § 32a BbgBO weiterhin beimisst und wie sie dem gerecht werden will; 8) welche Fördermöglichkeiten dazu bestehen (Frage 8 im vorliegenden Textausschnitt nicht mehr beantwortet).
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, Verschattung sei eine wichtige Maßnahme zur Minderung von Temperaturspitzen. Die Hitzeaktionsplanung sei in der Klimaanpassungsstrategie 2023 im Handlungsfeld Gesundheit unter Federführung des MASGZ verankert; eine Aufnahme von PV-Verschattung in die Fortschreibung sei möglich. Seit 2021/22 bestehe das Netzwerk Hitzeschutz mit einer Fachstelle; 2024 erschien die Arbeitshilfe „Resilient im Klimawandel“ von MIL und MWEKE, eine aktualisierte Ausgabe wird für 2026 erwartet. Im Rahmen der Städtebauförderung seien Klimafolgenanpassungsvorhaben grundsätzlich förderfähig; konkret genannt werden Bernau (Bahnhofvorplatz, 600.000 Euro EFRE-Förderung), Eberswalde (Schwammstadtkonzept, Gesamtkosten 2,2 Mio. Euro, davon zwei Drittel Städtebaufördermittel), Hennigsdorf (Quartier Nord), sowie künftige Vorhaben in Forst (Lausitz), Cottbus und Lübbenau. 2026 wurde ein neues „Klimafolgenanpassungskontingent für Erschließungsanlagen und Freiflächen“ geschaffen. Im Rahmen der Fußball-EM 2024 erhielten Neuruppin, Cottbus und Teltow je einen vom Bund finanzierten Trinkbrunnen; eine eigene landesseitige Förderung für Hitzeschutzmaßnahmen existiere aktuell nicht. Zur PV-Förderung nennt die Regierung: Verankerung des öffentlichen Interesses erneuerbarer Energien im Denkmalschutzgesetz (Gesetz vom 28.06.2023, GVBl. I Nr. 16), das „Brandenburg Paket Energie“ (03.03.2023–30.06.2024) sowie EFRE-Förderprogramme „Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien Speicher 2025“ und „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“ (letzteres fördert explizit Parkplatz-PV). Zu Frage 5 und 6 erklärt die Regierung, sie halte keine Informationen über konkret mit PV versehene Parkplätze vor; auch die Daten im Marktstammdatenregister seien unvollständig, da die Bundesnetzagentur bis Herbst 2025 keine eigene Kategorie für Parkplatz-PV vorsah – seit 01.10.2025 erfolge eine genaue Erfassung. Die Regierung antwortet weiter, die PV-Überdachung von Parkplätzen könne einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und Klimaanpassung leisten, die Entscheidung liege aber bei Kommunen und privaten Eigentümern im Rahmen ihrer Planungshoheit; das Land unterstütze durch Arbeitshilfen, das Energieportal und Förderangebote. Zudem verweist die Regierung auf eine ab 01.01.2030 greifende bundeseinheitliche Pflicht zur PV-Errichtung auf neuen überdachten, gebäudeangrenzenden Parkplätzen gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD). Die Antwort zu Frage 8 ist im vorliegenden Textausschnitt nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Jenny Meyer (BSW-Fraktion) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa) liegt vor. Die Fragestellerin bezieht sich auf den Landtagsbeschluss zur Drucksache 7/5546-B vom 18.05.2022, auf die Kleine Anfrage Nr. 554 (Drucksache 8/1617) vom 18.08.2025 sowie auf das Dritte und Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (in Kraft 28.09.2023 bzw. 19.06.2026, veröffentlicht 29.06.2026). Laut Fragestellerin wurde der Wegfall des § 32a BbgBO von der SPD-CDU-Koalition im Landtag initiiert; dies ist eine Formulierung der Fragestellerin. Die Landesregierung nennt konkrete Förderbeträge (z.B. 600.000 Euro EFRE-Förderung für Bernau, 2,2 Mio. Euro Gesamtkosten für Eberswalde) und verweist auf die EU-Richtlinie EPBD sowie das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit einer bundeseinheitlichen PV-Pflicht für neue, gebäudeangrenzende überdachte Parkplätze ab 01.01.2030.