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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Windenergie - Umsetzungsstand der Energiestrategie 2040: Ausbau von Windkraftenergie

28. Juli 2026Dokument 8/3189 · WP 8Brandenburg
Jenny Meyer
WindenergieWindenergieanlagenEnergiestrategie 2040ArtenschutzHavarien

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der Abgeordneten Jenny Meyer (BSW-Fraktion) befasst sich mit dem Umsetzungsstand der Energiestrategie 2040 beim Ausbau der Windkraft in Brandenburg. Es geht um Anzahl und Leistung installierter Windenergieanlagen (WEA), ihre Lage in oder außerhalb von Vorrang- und Schutzgebieten, Genehmigungsverfahren, Stromerzeugung, Abschaltzeiten, Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie Havarien an Anlagen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Windenergiebranche in Brandenburg, Anlagenbetreiber, Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden, die Regionalen Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming sowie Anwohner und Natur in Wald-, Landwirtschafts- und Schutzgebieten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt u.a.: Wie viele WEA mit welcher Leistung sind installiert? Wie viele befinden sich in bzw. außerhalb von Windvorranggebieten und Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Nationalpark)? Wie viele WEA befinden sich in Genehmigungsverfahren? Wie viele Anlagen sind durch bestehende oder geplante Regionalpläne noch möglich? Welche Leistung wird tatsächlich erzeugt und wie viele Volllaststunden ergeben sich daraus? Wie viele Abschaltstunden gab es 2025 nach Ursache aufgeschlüsselt? Welche Studien zu Auswirkungen auf Böden, Pflanzen, Temperatur und Artenvielfalt liegen vor? Wie viele Vögel und Fledermäuse wurden getötet und wie entwickeln sich die Populationen? Wie wurde die Entwicklung von Insekten und Amphibien bei Windparks durch Monitoring begleitet? Wie viele Havarien welcher Art gab es zwischen 2010 und 2025, aufgeschlüsselt nach Standort, Alter, Bauart und Höhe?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Zum 08.07.2026 waren 4.146 WEA mit 9.647 MW installierter Gesamtleistung registriert und in Betrieb. Eine Zuordnung der WEA zu Vorranggebieten wird statistisch nicht erfasst; rechtswirksame Vorranggebiete bestehen bisher nur in Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming. Zum Stichtag 01.04.2026 gab es 4.118 WEA, davon 14 in Landschaftsschutzgebieten, 171 in Naturparks und keine im Nationalpark (3 Anlagen liegen in beiden Gebietstypen); eine Aufschlüsselung nach Nutzungsarten liegt nicht vor. Am 09.07.2026 befanden sich 950 WEA im Genehmigungsverfahren. Die Frage nach der Zahl noch möglicher Anlagen durch Regionalpläne kann laut Landesregierung nicht beantwortet werden, da Regionalpläne nur Flächen, keine Anlagenzahlen festlegen. 2024 wurden 14.949 GWh durch WEA erzeugt, bei einer installierten Leistung von 8.989 MW ergeben sich rechnerisch rund 1.663 Volllaststunden. Eine nach Ursachen differenzierte Statistik zu Abschaltzeiten 2025 liegt nicht vor; im Rahmen von Redispatch 2.0 wurden 2025 insgesamt 1.145 GWh erneuerbarer Strom abgeregelt. Studien zu Auswirkungen auf brandenburgische Böden, Pflanzenbewuchs, Temperatur und Artenvielfalt liegen der Landesregierung nicht vor; es wird auf einen LABO-Leitfaden zum Rückbau von WEA sowie auf Dokumentationen und Datenbanken des Landesamts für Umwelt und des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende verwiesen. Ein Monitoring von Insekten und Amphibien bei WEA-Genehmigungen wird grundsätzlich nicht festgesetzt und auch nicht vom Landesamt für Umwelt durchgeführt. Zwischen 2010 und 2025 gab es 34 Zwischenfälle bzw. Havarien an WEA, darunter mehrere Gondelbrände, Rotorblattabbrüche, ein Turmbruch und ein Kranumsturz, überwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Jenny Meyer (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3079); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen (4.146 WEA mit 9.647 MW Stand 08.07.2026; 4.118 WEA Stand 01.04.2026; 950 WEA im Genehmigungsverfahren Stand 09.07.2026; 14.949 GWh Erzeugung 2024; 1.145 GWh Abregelung 2025; 34 Havarien 2010–2025) und verweist auf externe Quellen wie das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, das Shapefile „Windkraftanlagen in Brandenburg“, das Landesinformationssystem Anlagen (LIS-A), den LABO-Leitfaden von 2023 sowie Veröffentlichungen des Landesamts für Umwelt und des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende. Zu mehreren Fragen (Nutzungsartendifferenzierung, Zahl möglicher Anlagen durch Regionalpläne, ursachenbezogene Abschaltstatistik, Studien zu bodenbezogenen Auswirkungen) erklärt die Landesregierung ausdrücklich, dass ihr keine entsprechenden Daten vorliegen oder die Frage nicht beantwortbar ist.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3189, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.