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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ CO2-Abscheidung und -Speicherung - Umsetzung klimapolitischer Ziele mittels CCS-Technologien in Brandenburg

28. Juli 2026Dokument 8/3191 · WP 8Brandenburg
Steffen John
CO2-SpeicherungCCS-TechnologienKlimaneutralitätSchwerindustrieRechtsrahmen

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der AfD-Fraktion befasst sich mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) in Brandenburg. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass Brandenburg laut Medienberichten derzeit über keine kommerziellen CCS-Speicher verfügt, während der Bund die Technologie insbesondere für Schwerindustrie, Müllverbrennungsanlagen und teilweise Gaskraftwerke ausweiten will, um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Landesregierung erläutert in ihrer Antwort den rechtlichen Rahmen sowie die vorhandenen Möglichkeiten und Grenzen für CCS im Land.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind insbesondere die Zement- und Kalkindustrie sowie Müllverbrennungsanlagen in Brandenburg, deren prozessbedingte CO2-Emissionen laut Landesregierung nicht allein durch Elektrifizierung oder biogene Energieträger vermieden werden können. Ebenso betroffen sind Bund und Land bei der Ausarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: (1) Wie die Landesregierung grundsätzlich zu CCS in Brandenburg steht und in welchem Zeitraum eine Umsetzung erfolgen soll; (2) welche bundes- und landesgesetzlichen Regelungen dafür angepasst werden müssten; (3) welche Gebietspotenziale für die CO2-Lagerung in Brandenburg gesehen werden; (4) welche CCS-Infrastruktur bzw. Lagerstätten bereits vorhanden, sofort nutzbar oder noch ertüchtigungsbedürftig sind; (5) wie die Landesregierung die vorhandene Infrastruktur mit Blick auf den erwarteten Bedarf bewertet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie die Entwicklung von CCS-Technologien aktiv begleitet und die Zement-, Kalkindustrie sowie Müllverbrennungsanlagen als Sektoren mit unvermeidbaren CO2-Emissionen einstuft, für die CCS eine Option zur Wettbewerbsfähigkeit und Erreichung der Klimaziele sei. Rechtsgrundlage sei das am 28.11.2025 in Kraft getretene Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz (KSpTG) des Bundes, das noch durch zwei Rechtsverordnungen konkretisiert werden müsse – erwartet für CO2-Leitungen 2026 und für geologische Speicher 2027. Für einen Opt-In Brandenburgs nach § 2 Abs. 5 Satz 1-3 KSpTG wäre laut Landesregierung ein eigenes Landesgesetz erforderlich. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) plane bis Ende 2026 einen Aktionsplan Carbon Management; zudem schreibe § 3b des Bundes-Klimaschutzgesetzes vor, dass das Bundesumweltministerium Negativemissionsziele für 2035, 2040 und 2045 festlegen müsse. Zu Gebietspotenzialen, vorhandener Infrastruktur und Lagerstätten (Fragen 3-5) antwortet die Landesregierung, dass das Forschungsprojekt des Helmholtz-Zentrums für Geoforschung Potsdam (GFZ) in Ketzin im Demonstrationsmaßstab gezeigt habe, dass CO2-Speicherung an Land sicher und ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt möglich sei. Es gebe jedoch weder CO2-Transportinfrastruktur noch geologische CO2-Speicherstätten in Brandenburg oder Deutschland, und der Landesregierung lägen keine belastbaren, quantitativen Informationen über die Eignung des Untergrunds in Brandenburg vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1146 (Drucksache 8/3095) vom Abgeordneten Steffen John der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt mit Drucksache 8/3191 vor, beantwortet durch die Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa. Die Landesregierung nennt als Rechtsgrundlage das KSpTG (in Kraft seit 28.11.2025), erwartet zugehörige Rechtsverordnungen für CO2-Leitungen 2026 und geologische Speicher 2027, verweist auf einen bis Ende 2026 geplanten Aktionsplan Carbon Management des BMWE sowie auf § 3b des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu Negativemissionszielen für 2035, 2040 und 2045. Laut Landesregierung existieren in Brandenburg und Deutschland bisher keine CO2-Transportinfrastruktur und keine geologischen CO2-Speicherstätten, und es liegen keine belastbaren quantitativen Daten zur Eignung des brandenburgischen Untergrunds vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3191, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.