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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Islam - Unbefristeter Betrieb eines muslimischen Gebetsraums in Elsterwerda ohne Nutzungsänderungsgenehmigung - Sicherheitsbedenken und Informationsfluss zur Landesregierung

3. August 2026Dokument 8/3196 · WP 8Brandenburg
Lena Kotré, Volker Nothing
GebetsraumNutzungsänderungsgenehmigungBauaufsichtVerfassungsschutzKommunalaufsicht

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Nutzung ehemaliger Drogeriemarkt-Räumlichkeiten in der Poststraße 18 in Elsterwerda (Landkreis Elbe-Elster) durch den im Januar 2026 eingetragenen Verein 'Internationaler Kulturverein Elsterwerda' als muslimischen Gebetsraum. Laut den Fragestellern liegt dafür keine bestandskräftige Nutzungsänderungsgenehmigung vor, der Betrieb werde jedoch faktisch geduldet, weil die untere Bauaufsichtsbehörde eine sofortige Nutzungsuntersagung als unverhältnismäßig einschätze. Die Fragesteller berichten zudem, die Bürgermeisterin von Elsterwerda habe das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) sowie den Verfassungsschutz kontaktiert, um sicherheitsrelevante Fragen zu klären.

👥 Wer ist betroffen?

Die Stadt Elsterwerda, der Landkreis Elbe-Elster, die untere Bauaufsichtsbehörde, das Ministerium des Innern und für Kommunales, der Verfassungsschutz Brandenburg sowie der 'Internationale Kulturverein Elsterwerda' und lokale kommunale Mandatsträger.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Stadtverwaltung bzw. der Landkreis Kontakt zum MIK aufgenommen haben; welche sicherheitsrelevanten Bedenken dabei vorgebracht wurden; ob dem Verfassungsschutz Erkenntnisse zu dem Verein oder Verflechtungen mit extremistischen Organisationen vorliegen; wie die Landesregierung den Erkenntnisgewinn unterstützt und welche Hinweise zu einer negativen Bewertung führen müssten; wie die Duldung durch die Bauaufsichtsbehörde trotz fehlender Prüfung (u.a. Brandschutz, Stellplätze) bewertet wird; welche Handlungsempfehlungen das MIK gegeben hat; ob fehlerhafte Daten im Verfahren verwendet wurden und welche Folgen dies für die Rechtssicherheit hätte; ob Anlass für Kommunal- oder Fachaufsicht besteht; wie die städtebaulichen und sicherheitsrelevanten Auswirkungen solcher Umnutzungen bewertet werden; welche Absichten der Gemeinde zur Befristung oder Klärung des Zustands bekannt sind; und wie oft es bei muslimischen Gebetsräumen und anderen Einrichtungen zu einer Nutzung ohne Genehmigung kam, mit welchen Rechtsgrundlagen, Ergebnissen und Eingriffen der Landesregierung in den letzten zehn Jahren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller stützen ihre Darstellung auf einen Bericht der Lausitzer Rundschau vom 17.07.2026 sowie auf Auskünfte der Kreisverwaltung, wonach keine bestandskräftige Nutzungsänderungsgenehmigung vorliege und die Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung als unverhältnismäßig einschätze.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Lena Kotré und Volker Nothing) als Kleine Anfrage Nr. 1210, eingegangen und ausgegeben am 03.08.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller verweisen auf einen Medienbericht der Lausitzer Rundschau vom 17.07.2026 als Quelle ihrer Sachverhaltsdarstellung. Angaben zu angeblichen 'Tricksereien', Sicherheitsgefährdung oder Extremismus-Verflechtungen sind Behauptungen bzw. Fragestellungen der AfD-Fraktion, nicht belegte Feststellungen der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3196, Wahlperiode 8, eingereicht 3. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.