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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Wohngeld - Wohngeldbezieher im Land Brandenburg

3. August 2026Dokument 8/3197 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf, Jenny Meyer
WohngeldWohnungsmarktMietrechtGrundsicherungBearbeitungsdauer

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Wohngeld in Brandenburg und den Auswirkungen des vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten Gesetzentwurfs zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldes. Die Fragesteller führen aus, dass Wohngeld vor Wohnarmut, Wohnungsverlust und sozialer Segregation schützen soll und vor allem Ein-Personen-Rentner-Haushalte, Familien und Alleinerziehende betreffe. Sie verweisen zudem auf frühere Kleine Anfragen (Nr. 1075, 8/2858 und Nr. 1128 vom 30.07.2026) zum Thema.

👥 Wer ist betroffen?

Wohngeldbeziehende Haushalte in Brandenburg, insbesondere Ein-Personen-Rentner-Haushalte, Familien und Alleinerziehende, sowie Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Wohngeldstellen im Land.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: wie viele Haushalte 2024 und 2025 Wohngeld erhielten (aufgegliedert nach Jahr, Landkreisen/kreisfreien Städten und Haushaltstyp); wie hoch die Gesamtauszahlungen und die durchschnittlichen monatlichen Leistungen pro Haushalt waren und wie sich diese bei Inkrafttreten des Bundesgesetzentwurfs voraussichtlich entwickeln; wie lange die Bearbeitung von Wohngeldanträgen dauert und wie sich dies 2024/2025 entwickelt hat; welche Maßnahmen seit 2023 zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten ergriffen wurden; wie viele zusätzliche Stellen seit Einführung von Wohngeld-Plus geschaffen und besetzt wurden; welche Wohngeldstellen Abschlagszahlungen gewährt haben und in welcher Höhe; wie die Landesregierung die sozialen und finanziellen Folgen fehlender Abschlagszahlungen sowie eine mögliche Verdrängung in SGB-II/SGB-XII-Leistungen bewertet; ob sie sich über den Bundesrat für eine Kompensation kommunaler Mehrkosten sowie für eigene Positionen im Gesetzgebungsprozess einsetzen wird; und welche Möglichkeiten sie sieht, die Antragstellung zu vereinfachen, ohne Anspruchsberechtigte, Auszahlungshöhen oder die Heizkostenpauschale zu reduzieren.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen zur Begründung an, dass nach Berechnungen des Bundesministeriums zum Gesetzentwurf deutschlandweit rund 163.000 Haushalte durch die vorgesehenen Kürzungen künftig auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII angewiesen wären, und dass die Finanzierung dabei vom bisherigen hälftigen Bund-Land-Modell vollständig auf Kreise und Kommunen übergehen würde. Laut den Fragestellern hatte die Landesregierung in einer früheren Antwort (Kleine Anfrage Nr. 1075, 8/2858) zunächst keine Erkenntnisse zum Vorgang mitgeteilt und in einer späteren Antwort (Kleine Anfrage Nr. 1128 vom 30.07.2026) den Gesetzentwurf als „abgewogen“ bezeichnet, dabei jedoch keine Auswirkungen auf Land oder Kommunen durch eine Verdrängung in andere Leistungssysteme gesehen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Sven Hornauf und Jenny Meyer der BSW-Fraktion am 03.08.2026 (Drucksache 8/3197, Kleine Anfrage Nr. 1211). Das Dokument verweist auf zwei frühere Kleine Anfragen derselben Fraktion: Nr. 1075 (Drucksache 8/2858) und Nr. 1128 (vom 30.07.2026). Die Fragesteller nennen eine Zahl von rund 163.000 Haushalten, die laut Berechnungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen deutschlandweit durch den Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldes von Wohngeld- in SGB-II/SGB-XII-Leistungen wechseln könnten. Eine Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage Nr. 1211 ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3197, Wahlperiode 8, eingereicht 3. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.