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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Ladenöffnungszeit - Wirtschaftliche Begründung der Sonn- und Feiertagsöffnung

30. Juli 2026Dokument 8/3198 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche
LadenöffnungsgesetzSmart StoresSonntagsöffnungNahversorgung ländlicher RaumDaseinsvorsorge

📋 Worum geht es?

Die Anfrage des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) betrifft den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, der einen durchgängigen Betrieb (24 Stunden, sieben Tage die Woche) vollautomatisierter Verkaufsstellen (Smart Stores) ermöglichen soll. Der Fragesteller hinterfragt, auf welcher tatsächlichen, wissenschaftlichen oder empirischen Grundlage die Landesregierung in der Gesetzesbegründung Aussagen zu erhöhter Wirtschaftlichkeit und Rentabilität solcher Verkaufsstellen getroffen hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betreiber vollautomatisierter Verkaufsstellen (Smart Stores), inhabergeführte Dorfläden, Hofläden, Bäckereien, Kioske und sonstige personalbetriebene Einzelhandelsbetriebe im ländlichen Raum Brandenburgs sowie die Landesregierung als Antwortende.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: (1) auf welcher tatsächlichen Grundlage die Aussagen zur Wirtschaftlichkeit in der Gesetzesbegründung beruhen; (2) ob durch die Regelung zusätzliche Kaufkraft entsteht oder nur Umsätze verlagert werden; (3) welche konkreten Daten oder Prognosen zu Umsatz- und Rentabilitätssteigerungen vorliegen; (4) ob eine Folgenabschätzung oder Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt wurde; (5) welche wissenschaftlichen Untersuchungen oder Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigt wurden; (6) wie viele Verkaufsstellen von der Änderung profitieren würden; (7) welche Erkenntnisse zu Auswirkungen auf bestehende Einzelhandelsbetriebe vorliegen und wie die Landesregierung die Befürchtungen des Bundesverbandes der Bürger- und Dorfläden e. V. bewertet; (8) ob Wettbewerbsnachteile für personell betriebene Verkaufsstellen untersucht wurden; (9) welche Erkenntnisse zur Verbesserung der Nahversorgung vorliegen; (10) welche eigenen Erkenntnisse zur tatsächlichen Kundennachfrage vorliegen; (11) welche Alternativen zur Ausweitung der Sonn- und Feiertagsöffnung geprüft wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der Gesetzentwurf auf einem Landtagsbeschluss vom 25.09.2025 (Drucksache 8/1782-B) beruhe, der eine Gesetzesänderung bis Ende des ersten Quartals 2026 forderte. Konkrete eigene Daten, Berechnungen oder Prognosen zu Umsatz-, Ertrags- oder Rentabilitätssteigerungen lägen nicht vor (Antwort zu Frage 3), ebenso wenig eine eigene Folgenabschätzung oder Wirtschaftlichkeitsanalyse (Antwort zu Frage 4) oder eigene empirische Daten zur Kundennachfrage (Antwort zu Frage 10). Als Grundlage nennt die Landesregierung Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Bayern, Beratungen zwischen den Bundesländern, einen Fachaustausch mit Landkreisen im September 2025 sowie das Whitepaper Nr. 50 der Schriftenreihe Handelsmanagement. Laut diesem Whitepaper (S. 41) werde durch 24/7-Konzepte zusätzliche, bisher unbediente Nachfrage aktiviert. Zum Erhebungszeitpunkt (September 2025) gab es zwei vollautomatisierte Verkaufsstellen in Brandenburg; die Landesregierung sieht laut Whitepaper ein Potenzial von rund 35 Standorten. Das Whitepaper (S. 44) nennt Potenzialräume für Smart Stores ab 1.000 Einwohnern, für Dorfläden auch darunter, für klassischen Einzelhandel erst ab 2.500 Einwohnern. Die Landesregierung erklärt, ihr lägen keine Erkenntnisse über negative Auswirkungen auf bestehende Einzelhandelsbetriebe oder Dorfläden vor, und teilt die vom Bundesverband der Bürger- und Dorfläden e. V. geäußerte Befürchtung einer Verdrängung bestehender Nahversorgungsstrukturen nicht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1135 (Drucksache 8/3067) vom Abgeordneten Andreas Kutsche der BSW-Fraktion; die Antwort liegt vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt namens der Landesregierung erteilt. Die Landesregierung bestätigt ausdrücklich, dass ihr keine eigenen Daten, Berechnungen oder Prognosen zu Umsatz-, Ertrags- oder Rentabilitätssteigerungen vorliegen (Antwort zu Frage 3) und keine gesonderte Folgenabschätzung oder Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurde (Antwort zu Frage 4). Referenzierte Dokumente: Gesetzentwurf Drucksache 8/2625, Landtagsbeschluss Drucksache 8/1782-B vom 25.09.2025, sowie das Whitepaper Nr. 50 der Schriftenreihe Handelsmanagement als zitierte wissenschaftliche Quelle. Der Bundesverband der Bürger- und Dorfläden e. V. hat laut eigenen Pressemitteilungen die Befürchtung geäußert, finanzstarke Smartstore-Anbieter könnten bestehende Nahversorgungsstrukturen verdrängen und Smartstores würden mehrheitlich wirtschaftlich nicht erfolgreich geführt; die Landesregierung teilt diese Einschätzung laut eigener Aussage nicht.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3198, Wahlperiode 8, eingereicht 30. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.