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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Wohngeld - Jetzt aber: Auswirkungen von Wohngeldkürzungen des Bundes in Brandenburg

30. Juli 2026Dokument 8/3199 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
WohngeldWohngeldnovelleLandeshaushaltSozialleistungenWohnungsmarkt

📋 Worum geht es?

Die Anfrage des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) befasst sich mit den Auswirkungen geplanter Kürzungen des Wohngeldes durch den Bund auf das Land Brandenburg. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Bundes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, der nach Angaben der Fragesteller Einsparungen von rund 1 Mrd. Euro pro Jahr auf Bundesseite vorsehe. Da Wohngeld nach § 32 WoGG hälftig von Bund und Land finanziert wird, hätten Kürzungen laut Fragesteller auch Folgen für den Landeshaushalt sowie für Kommunen, die ersatzweise Leistungen nach SGB II und SGB XII erbringen müssten.

👥 Wer ist betroffen?

Bisherige Wohngeldbezieher in Brandenburg, der Landeshaushalt Brandenburg, sowie nach Darstellung der Fragesteller möglicherweise die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Sozialhilfe (SGB XII) und der Kosten für Unterkunft und Heizung (SGB II).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie bewertet die Landesregierung die Kürzungspläne des Bundes beim Wohngeld? 2) Wird die Landesregierung im Bundesrat einer Wohngeldkürzung zustimmen? 3) Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Kürzung um ca. 1 Mrd. Euro/Jahr für den Landeshaushalt? 4) Welche Auswirkungen hätte dies für Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg? 5) Welche Auswirkungen hätte dies auf bisherige Wohngeldbezieher und auf den Wohnungsmarkt in Brandenburg?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, der Gesetzentwurf des Bundes vom 06.07.2026 ('Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes') befinde sich im parlamentarischen Verfahren, eine Befassung im Bundesrat stehe noch aus. Eine Meinungsbildung der Landesregierung zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat habe noch nicht stattgefunden, da noch kein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, sondern nur ein Entwurf vorliege. Zu den finanziellen Auswirkungen: Das Wohngeld werde von Bund und Land hälftig finanziert (§ 32 WoGG), das Land gehe in Vorleistung und erhalte eine 50-prozentige Erstattung vom Bund; Kürzungen wirkten sich daher auf den Landeshaushalt aus. Für Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte seien dagegen keine direkten finanziellen Auswirkungen zu erwarten, da die Wohngeldzahlungen in Brandenburg durch das Land veranlasst würden. Zu bisherigen Wohngeldbeziehern verweist die Landesregierung auf eine Übergangsregelung in § 42e des Entwurfs, wonach laufende Bewilligungen Bestandsschutz erhielten; in Änderungsverfahren nach §§ 27, 28 WoGG gelte dagegen kein Vertrauensschutz. Zum Wohnungsmarkt erklärt die Landesregierung, Wohngeld als Subjektförderung habe keinen direkten Einfluss auf den Wohnungsmarkt; die Forschung zu indirekten Effekten sei nicht eindeutig, es gebe aber empirische Befunde für eine mietsteigernde Wirkung des Wohngeldes in angespannten Märkten, sodass eine Verringerung des Wohngeldes mögliche Mitnahmeeffekte bei Vermietern verringern könnte.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion (Abgeordneter Sven Hornauf) eingereicht, es handelt sich um die erneute Stellung der zuvor unter Drucksache 8/2858 (Anfrage Nr. 1075) gestellten und von der Landesregierung am 23.06.2026 nicht inhaltlich beantworteten Anfrage; die aktuelle Anfrage trägt die Nummer 1128 (Drucksache 8/3055). Die Landesregierung beantwortet die Anfrage nun inhaltlich und verweist auf den Gesetzentwurf des Bundes vom 06.07.2026 zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet; eine Bundesratsbefassung steht laut Landesregierung noch aus. Der Fragesteller nennt als vom Bundesbauministerium (Ministerin Hubertz) angekündigte Einsparung rund 1 Mrd. Euro/Jahr (gegenüber zuletzt 2,49 Mrd. Euro in 2025), was die Fragesteller als Gefährdung der paritätischen Bund-Land-Finanzierung nach § 32 WoGG werten und mit einer möglichen Gesamtfinanzierungskürzung von ca. 2 Mrd. Euro in Verbindung bringen; die Landesregierung selbst nennt diese Zahlen nicht eigenständig, sondern bestätigt lediglich die hälftige Finanzierung nach § 32 WoGG und deren grundsätzliche Auswirkung auf den Landeshaushalt. Die Landesregierung verweist zudem auf § 42e des Gesetzentwurfs (Übergangsregelung/Bestandsschutz) sowie auf die fehlende Vertrauensschutzregelung bei Änderungsverfahren nach §§ 27, 28 WoGG.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3199, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.