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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Schienenpersonennahverkehr - RE9-Haltekonzept in der Uckermark und zusätzliche Direktverbindungen nach Schwedt/Oder

5. August 2026Dokument 8/3206 · WP 8Brandenburg
Daniel Münschke, Norbert Rescher
SchienenpersonennahverkehrRE9UckermarkBahnhof PassowVerkehrsvertrag

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren den ab Dezember 2026 geltenden Verkehrsvertrag für das Netz Berlin–Stettin, in dem die Linie RE9 zunächst nur zwischen Berlin und Angermünde verkehrt und erst nach Fertigstellung der Strecke bis Stettin durchgebunden werden soll. Gleichzeitig entfällt die bisherige umsteigefreie RE3-Verbindung zwischen Schwedt/Oder und Berlin, wofür eine RB61 mit Umstieg in Angermünde vorgesehen ist. Die Fragesteller sehen darin die Möglichkeit, das Haltekonzept des RE9 (insbesondere für die Bahnhöfe Passow und Casekow) und eine mögliche Anbindung von Schwedt/Oder gemeinsam zu untersuchen.

👥 Wer ist betroffen?

Reisende und Pendler in der Uckermark, insbesondere an den Bahnhöfen Passow, Schönow, Casekow, Petershagen und Tantow, sowie Fahrgäste zwischen Berlin und Schwedt/Oder; betroffen sind zudem die Landesregierung, die VBB GmbH, DB Regio und DB InfraGO.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller stellen 24 Fragen, u. a.: Welches Betriebskonzept gilt im Übergangszeitraum bis zur vollständigen Inbetriebnahme der Strecke Angermünde–Stettin? Welche Bedienung ist für die Bahnhöfe Passow, Schönow, Casekow, Petershagen und Tantow vorgesehen? Welche Leistungen sind bereits verbindlich bestellt und bis wann sind Änderungen für 2028/2029 möglich? Welche Untersuchungen zur Bedienung von Passow und Casekow liegen vor und nach welchen Kriterien (Fahrgastnachfrage, Erreichbarkeit von Schwedt/Oder und PCK-Standort, Kosten etc.) wird bewertet? Welche Mehrkosten und technischen Voraussetzungen (u. a. Flügelung in Angermünde, gekuppelte Fahrzeuge) ergäben sich bei Halten in beiden Bahnhöfen, einer Verlängerung des RE9 nach Schwedt/Oder oder alternativen Betriebskonzepten (Durchbindung der RB61, Flügelung, abwechselnde Führung)? Ist die Landesregierung bereit, die VBB GmbH mit einer ergebnisoffenen Untersuchung dieser Varianten zu beauftragen und bis wann könnten Ergebnisse vorliegen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Daniel Münschke und Norbert Rescher der AfD-Fraktion eingereicht. Laut den Fragestellern läuft der Verkehrsvertrag für das Netz Berlin–Stettin von Dezember 2026 bis Dezember 2038; nach dem VBB-Faktenblatt sind für die endgültigen RE9-Leistungen Fahrzeuge mit 255 Sitzplätzen und werktags Kapazitäten von bis zu 510 Sitzplätzen vorgesehen. Die Deutsche Bahn plane laut einer zitierten Pressemitteilung die Inbetriebnahme des deutschen Streckenabschnitts Angermünde–deutsch-polnische Grenze bis Ende 2027. Die Anfrage verweist auf § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des ÖPNV-Gesetzes Brandenburg sowie auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1113, Drucksache 8/3014.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3206, Wahlperiode 8, eingereicht 5. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.