❓ Psychotherapie - Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung in Brandenburg durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) des Bundes, mit dem bisher extrabudgetär vergütete psychotherapeutische Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt werden sollen. Die Fragesteller führen aus, dass dadurch Honorarkürzungen für Praxen drohen könnten, zumal zum 1. April 2026 die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bereits um 4,5 % abgesenkt wurde. Zudem sollen laut den Fragestellern die gesetzliche Angemessenheitsprüfung (§ 87 Absatz 2c Satz 8, § 87b Absatz 2 Satz 4 SGB V) sowie Zuschläge für Terminservicestellen (TSS) aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) entfallen.
👥 Wer ist betroffen?
Psychotherapeutische Praxen und Psychotherapeuten in Brandenburg (mit und ohne Vertragssitz), gesetzlich versicherte Patienten, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) sowie die Landesregierung Brandenburg als Adressatin der Fragen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: warum die Landesregierung im Bundesrat am 10.07.2026 nicht mit sechs anderen Ländern den Vermittlungsausschuss anrufen ließ; ob vor der Bundesratsabstimmung Gespräche mit der KVBB und psychotherapeutischen Berufsverbänden geführt wurden; wie sich Anzahl, Altersstruktur und Versorgungsstand der Psychotherapeuten seit 2000/2018 entwickelt haben; wie hoch Abrechnungsvolumina, Fallzahlen und Behandlungsstunden für psychotherapeutische Leistungen, Kurzzeittherapie und TSS-Terminvermittlung 2018–2025 waren; welche finanziellen Mindereinnahmen durch die EBM-Absenkung, den Wegfall der Angemessenheitsprüfung und die Budgetierung drohen; wie lange Patienten auf einen Therapieplatz warten; und wie viele Praxen bereits Kapazitätsreduzierungen für GKV-Patienten planen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf eine Absenkung der EBM-Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % zum 1. April 2026 durch den Erweiterten Bewertungsausschuss, auf die Kritik des Bundesrates in der Stellungnahme BR-Drucksache 21/6559 sowie auf eine Entschließung des Bundestages (Beschlussempfehlung, Bundestagsdrucksache-Verweis), die Ausnahmen für Kinder, Jugendliche, schwer Kranke und dringliche Fälle fordert. Sie führen zudem an, dass die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die KBV in eigenen Stellungnahmen vor wirtschaftlicher Destabilisierung der Praxen warnen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion). Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller verweisen auf die Bundesratssitzung vom 10.07.2026 (1067. Sitzung), bei der Brandenburg anders als die Länder Saarland, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses stellte, der Anrufung in der Abstimmung aber zustimmte. Als Belege werden unter anderem die Bundesratsdrucksache 21/6559, das Plenarprotokoll 1067 des Bundesrates sowie Stellungnahmen der BPtK und der KBV genannt.