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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Impfung - Brandenburger Impfempfehlung widerspricht der Empfehlung der STIKO

5. August 2026Dokument 8/3208 · WP 8Brandenburg
Lars Hünich
ImpfempfehlungSTIKOBasisimmunitätCoronaportalmRNA-Impfstoff

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller bemängelt, dass das vom brandenburgischen Sozialministerium betriebene Coronaportal auf seiner Seite 'Corona-Schutzimpfung' weiterhin von einer allgemeinen Impfempfehlung zur 'Basisimmunität' für Erwachsene und Schwangere ohne Grunderkrankung spricht. Laut dem Fragesteller hat die STIKO diese Empfehlung mit dem Epidemiologischen Bulletin 28/2026 geändert und die allgemeine Empfehlung für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren sowie gesunde Schwangere gestrichen, sodass das Konzept der 'Basisimmunität' in dieser Form nicht mehr existiere. Zudem verweise die Seite auf mehrere externe Links, die laut Fragesteller entweder veraltet (Stand 2021) oder technisch nicht erreichbar seien (Fehlerseiten).

👥 Wer ist betroffen?

Nutzerinnen und Nutzer des Coronaportals des Landes Brandenburg, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV), schwangere Frauen sowie Erwachsene, die sich über COVID-19-Impfempfehlungen informieren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Ob der Landesregierung der Widerspruch zwischen der Webseite und der aktuellen STIKO-Empfehlung bekannt ist. 2) Ob es einen geregelten Prozess zur regelmäßigen fachlichen Überprüfung der Portalinhalte gibt, in welchen Abständen und durch wen diese erfolgt und wann die Seite zuletzt geprüft wurde. 3) Wie die Landesregierung den Widerspruch zum eigenen Runderlass vom 7. Juli 2020 erklärt, wonach der jeweils aktuelle STIKO-Stand zu beachten sei. 4) Ob der Landesregierung bekannt ist, dass mehrere verlinkte RKI-Seiten und der 'Corona-Impfcheck' nicht mehr erreichbar sind und bis wann eine Korrektur vorgesehen ist. 5) Ob und bis wann die Landesregierung die Portalinhalte an die aktuelle STIKO-Empfehlung und den eigenen Runderlass anpassen will. 6) Falls das Portal unverändert weiterbetrieben werden soll, ob die Landesregierung sichergestellt hat, dass bei mRNA-Impfungen keine Sicherheitsbedenken für Schwangere, Fötus, Neugeborene oder gestillte Kinder bestehen, dass Bestandteile der mRNA-Impfstoffe die Plazentaschranke nicht überwinden können und dass das Spike-Protein die Plazentaschranke nicht überwindet und den Fötus nicht erreicht – jeweils mit Angabe der Quelle, des Jahres und der Dokumentation, oder andernfalls ob ein schriftlich dokumentierter Abwägungsprozess für eine abweichende eigene Empfehlung vorliegt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller stützt seine Darstellung auf das Epidemiologische Bulletin 28/2026 des Robert Koch-Instituts sowie auf eigene Prüfungen der verlinkten Webseiten vom 29.07.2026, bei denen laut Fragesteller mindestens drei von vier RKI-Links zu Aufklärungsmerkblättern (mRNA-, Vektor- und proteinbasierter Impfstoff) sowie der Link zum 'Corona-Impfcheck' Fehlerseiten (HTTP-Status 404) anzeigten und ein weiterer RKI-Link auf eine inhaltlich veraltete Seite (Stand 29.09. bzw. 09.07.2021) führte.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von dem Abgeordneten Lars Hünich (AfD-Fraktion). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Der Fragesteller verweist auf das Epidemiologische Bulletin 28/2026 des RKI, auf den Runderlass 'Öffentlich empfohlene Schutzimpfungen für das Land Brandenburg' vom 7. Juli 2020 (Ziffer 1.2) sowie auf Aussagen von Herrn Dr. Oberla in einer Befragung am 26. Juni 2026 im Rahmen des Untersuchungsausschusses EK 8/1, wonach laut diesen Aussagen die STIKO vor ihrer früheren Empfehlung weder Sicherheitsbedenken geprüft noch durch wissenschaftliche Studien habe ausschließen können.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3208, Wahlperiode 8, eingereicht 5. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.