❓ Krankenhaus - Bürokratischer Aufwand der Bearbeitung der Leistungsgruppenanträge aufgrund der Krankenhausreform - Gesetze KHVVG und KHAG
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft den bürokratischen Aufwand, der durch die Beantragung und Prüfung sogenannter Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform (Gesetze KHVVG und KHAG) entsteht. Krankenhäuser müssen bundesweit einheitliche Leistungsgruppen beantragen und nachweisen, die vom Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden, bevor künftig Vorhaltepauschalen statt des bisherigen Fallpauschalen-Systems (DRG) zur Finanzierung herangezogen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Krankenhausträger in Brandenburg, der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) sowie indirekt Patientinnen und Patienten durch die künftige Krankenhausplanung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Bis wann der MD die Leistungsgruppen nach KHVVG bzw. KHAG geprüft haben soll und ob die Fristen realistisch sind; wie viele MD-Mitarbeiter mit wie vielen Arbeitsstunden und Kosten an der Prüfung der 61 Leistungsgruppen beteiligt waren; wie viele Mitarbeiter der Landesregierung und nachgeordneter Behörden eingebunden sind und mit welchem Aufwand; welcher Arbeitsaufwand bei Krankenhausträgern und bei Kostenträgern entstanden ist; welche Informationen und Dokumente die Krankenhausträger einreichen mussten und in welchem Umfang; wie viele Dokumente nachgefordert werden mussten; welche externen Sachverständigen eingeschaltet wurden; sowie die entsprechenden Angaben gesondert für das KHAG.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der MD Berlin-Brandenburg alle KHVVG-Prüfaufträge fristgerecht abgeschlossen hat; das 2. Antragsverfahren nach KHAG lief vom 09.06. bis 10.07.2026, die MD-Beauftragung erfolgt ab Mitte August 2026 gestaffelt, eine Prüfung dauert in der Regel zehn Wochen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit je Leistungsgruppe betrug 12,8 Stunden, 7,8 Vollkräfte beim MD waren beteiligt. Im MASGZ sind seit Anfang 2025 etwa 2,0 VZÄ höherer Dienst und 2,5 VZÄ gehobener Dienst befasst, mit jährlichen Personaldurchschnittskosten zwischen rund 450.000 und 470.000 Euro. Für die Antragsplattform „KLAAS“ entstanden 2025 Kosten von 115.489,50 Euro und 2026 von 103.722,78 Euro. Insgesamt wurden 75.425 Dokumente von Krankenhausträgern beim MD eingereicht; die genaue Zahl nachgeforderter Dokumente lässt sich nicht automatisiert auswerten. Der Arbeitsaufwand bei Krankenhausträgern und Kostenträgern lässt sich laut Landesregierung nicht belastbar quantifizieren bzw. ist bei Kostenträgern nicht entstanden, da diese nicht am Verfahren beteiligt sind. Externe Sachverständige wurden nicht beauftragt.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 1147 (Drucksache 8/3096) wurde von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Genannte Fristen: KHAG-Zuweisung bis 30.09.2027, KHVVG-Antragsfrist bis 31.07.2025, KHAG-Antragsfrist bis 10.07.2026. Genannte Kosten: Plattformkosten 2025 (115.489,50 Euro) und 2026 (103.722,78 Euro); Personalkosten im MASGZ zwischen ca. 450.000 und 470.000 Euro jährlich. Genannte Zahlen: 61 Leistungsgruppen, 7,8 Vollkräfte beim MD, 75.425 eingereichte Dokumente.