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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Wasserstofftechnologie - Wirtschaftlichkeit von Wasserstoff als Energieträger und mögliche umweltrelevante Fehlallokation von Ressourcen im Rahmen der Wasserstoffstrategie

4. August 2026Dokument 8/3213 · WP 8Brandenburg
Lars Günther, Steffen John, Steffen Kubitzki
WasserstoffWasserstoffstrategieStrompreiseElektrolyseDekarbonisierung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren mehrere zurückgezogene Wasserstoffprojekte in Deutschland und international (u.a. LEAG-Projekt H2UB Boxberg in Brandenburg, ArcelorMittal, E.ON, Equinor, ExxonMobil) sowie einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der die Wasserstoffstrategie des Bundes als Risiko für Industriestandort und Bundesfinanzen einstuft. Sie stellen dar, dass grüner Wasserstoff nach ihrer Einschätzung noch lange teurer als Erdgas bleiben werde, und fragen die Landesregierung nach deren Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit von Wasserstoff und zu einer möglichen Fehlallokation von Ressourcen, insbesondere von Strom aus erneuerbaren Energien, im Rahmen der brandenburgischen Wasserstoffstrategie.

👥 Wer ist betroffen?

Die Anfrage betrifft die Landesregierung Brandenburg, die brandenburgische Wirtschaft und Energiepolitik, sowie Unternehmen und Projekte im Zusammenhang mit Wasserstoff, etwa die LEAG mit dem Projekt H2UB Boxberg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1) ob die Landesregierung trotz der aus ihrer Sicht ausbleibenden Konkurrenzfähigkeit von Wasserstoff und zahlreicher Projektrückzüge weiterhin der Auffassung ist, Wasserstoff biete Brandenburg eine notwendige Transformationsperspektive; 2) wie die Landesregierung den aus ihrer Sicht schwächelnden Hochlauf angesichts der bereits erfolgten milliardenschweren Förderung bewertet; 3) wie die Landesregierung die ökonomische Rolle der nach Angaben der Fragesteller hohen deutschen Strompreise einschätzt; 4) wie die Landesregierung eine mögliche Fehlallokation nicht rückholbarer Ressourcen, auch von Strom aus erneuerbaren Quellen, bewertet; 5) wie die Landesregierung die Berücksichtigung von Ammoniak als Importvariante in den Berechnungen des Bundesrechnungshofs bewertet, die laut Fragestellern wegen Energieverlusten auf ökologische Nichteignung hindeute; 6) wie die Landesregierung bewertet, dass Klimapolitik nach Auffassung der Fragesteller nur global kooperativ wirksam wäre, aber nur von einzelnen Staaten verfolgt und zunehmend depriorisiert werde.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Zu Frage 1 hält sie an ihrer Einschätzung fest, dass der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft weiterhin große Chancen für Brandenburg biete. Zu Frage 2 nennt sie als Ursachen des langsameren Hochlaufs in Europa hohe Investitionskosten, regulatorische Unsicherheiten, begrenzte Nachfrage und den zeitaufwendigen Infrastrukturausbau; dass einzelne Unternehmen Projekte nicht umsetzen und Fördermittel zurückgeben, liege in deren eigener Entscheidung und sei kein Argument gegen Förderung an sich. Zu Frage 3 erklärt die Landesregierung, verlässliche Prognosen zu künftigen Strom- und Wasserstoffpreisen seien ihr nicht möglich; heimische Erzeugung biete Vorteile wie Erhalt von Fachwissen, Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Versorgungssicherheit, künftig werde es auf einen Mix aus heimischer Erzeugung und Importen ankommen. Zu Frage 4 sieht die Landesregierung die Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom nicht als Fehlallokation, sondern als zukunftsfeste und skalierbare Lösung zur Dekarbonisierung der brandenburgischen Wirtschafts- und Energiesektoren. Zu Frage 5 verweist die Landesregierung darauf, dass Wasserstoffderivate wie Ammoniak bei Importen über lange Seerouten eine vielversprechende Lösung darstellten, die Art des Imports aber nicht im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung liege. Zu Frage 6 verweist die Landesregierung auf das völkerrechtlich bindende Pariser Klimaabkommen von 2015, nach dem sich fast alle Staaten zu einer klimafreundlichen Umgestaltung der Weltwirtschaft verpflichtet hätten; die Umsetzung erfolge technologieoffen und individuell je Staat, zu Spekulationen über das weltweite Potenzial einzelner Technologiepfade äußere sich die Landesregierung nicht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1152 (Drucksache 8/3101) von den Abgeordneten Lars Günther, Steffen John und Steffen Kubitzki der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa erteilt. Die Fragesteller verweisen auf eine frühere Antwort der Landesregierung in Drucksache 8/2497 (Frage 8), in der Wasserstoff als Transformationsperspektive für Brandenburger Regionen bezeichnet wurde, und auf einen Sonderbericht des Bundesrechnungshofs vom 28.10.2025, der laut Fragestellern die Wasserstoffstrategie des Bundes als Risiko für Industriestandort und Bundesfinanzen einstuft. Die Fragesteller nennen als Beleg für ihre Position mehrere Preisangaben: Privatstrompreis ca. 14,1 ct/kWh (2000), 29,6 ct/kWh (2015), 37 ct/kWh (2026); Industriestrompreis ca. 15,3 ct/kWh (2014) und 16,7 ct/kWh (2026), mit Neuvertragsspitzen von 21,5 ct/kWh (2021), 43,3 ct/kWh (2022) und 24,5 ct/kWh (2023), unter Berufung auf BDEW-Strompreisanalysen 2014–2026. Die Landesregierung bestätigt in ihrer Antwort auf Frage 1 ausdrücklich ihre frühere Einschätzung aus Drucksache 8/2497.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3213, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.