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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Gemeindefinanzen - Sachstand der Arbeit und Vorschlag der Bund-Länder-AG zum Grundsatz der Veranlassungskonnexität

3. August 2026Dokument 8/3214 · WP 8Brandenburg
Kai Berger, Benjamin Filter, Andreas Galau, Falk Janke, Daniel Münschke
VeranlassungskonnexitätGemeindefinanzenKommunalverschuldungKonnexitätsprinzipMedizinische Versorgungszentren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Grundsatz der Veranlassungskonnexität, nach dem derjenige, der Kommunen zu Ausgaben veranlasst, auch für deren Finanzierung aufkommen soll. Die Fragesteller beziehen sich auf eine im Juni 2025 gegründete Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die hierzu einen Vorschlag erarbeiten sollte, und fragen nach deren Ergebnissen sowie nach Positionen der Brandenburger Landesregierung zur Kostenübernahme und zur Unterfinanzierung von Kommunen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kommunen (Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise) in Brandenburg, die Landesregierung, der Bund, die Ministerpräsidentenkonferenz sowie die Kassenärztliche Vereinigung im Zusammenhang mit kommunalen Medizinischen Versorgungszentren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: welche Ergebnisse die Bund-Länder-AG bis zum 19.06.2026 erarbeitet hat; an wie vielen Treffen die Landesregierung teilnahm und mit welchen Vertretern; welche Themen besprochen wurden; welche Positionen die Landesregierung vertreten hat; wie die Landesregierung 'Angemessenheit der Kostenübernahme' definiert und berechnet; bei welchen Entscheidungen seit 2019 eine Unterfinanzierung der Kommunen entstand; ob automatische Nachsteuerungsmechanismen eingeführt werden sollten; wie neue Mehrbelastungen (z. B. Kitas, Digitalisierung, Klimaanpassung, Asylunterbringung) verhindert werden können; und welche Maßnahmen gegen eine von einem Verbandsvertreter so bezeichnete 'schleichende Aufgabenübertragung' (etwa bei kommunalen MVZ) ergriffen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, Brandenburg sei in der Bund-Länder-AG nicht vertreten gewesen, weshalb ihr keine Kenntnisse zu Sitzungszahl und Verhandlungsstand vorlägen; die Arbeit der AG führte zu einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25.06.2026, veröffentlicht auf der Internetseite des Vorsitzlandes Rheinland-Pfalz. Zur Angemessenheit der Kostenübernahme erklärt die Landesregierung, dies sei ein handlungsleitender Grundsatz ohne feste Berechnungsmethode, der Sparsamkeit und effizienten Mitteleinsatz berücksichtige; eine bestimmte Berechnungsgrundlage gebe es nicht. Zur Frage 6 verweist die Landesregierung auf die Anwendung des Konnexitätsprinzips nach Artikel 97 Absatz 3 Landesverfassung und auf frühere Antworten (Drucksache 8/2047). Zu Frage 7 erklärt sie, ein zusätzlicher gesetzlicher Nachsteuerungsmechanismus sei derzeit nicht nötig, da der Mehrbelastungsausgleich bereits verfassungsrechtlich geregelt sei. Zur 'schleichenden Aufgabenübertragung' stellt die Landesregierung fest, dass eine solche vom Land auf die Kommunen nicht erfolge; bei kommunalen MVZ-Gründungen übernehme das Land keine Finanzierung, da diese über die vertragsärztliche Vergütung finanziert würden, leiste aber Unterstützung über Förderprogramme zur medizinischen Infrastruktur. Auf Bundesebene habe sich die Landesregierung in Bundesratsinitiativen und Bund-Länder-Arbeitsgruppen dafür eingesetzt, dass kommunale Gesundheitsaufgaben definiert und finanziell hinterlegt werden.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 1141 (Drucksache 8/3080) wurde von fünf Abgeordneten der AfD-Fraktion eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor, erstellt durch den Minister der Finanzen. Die Fragesteller verweisen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 946 (Drucksache 8/2545) sowie auf einen Zeitungsbericht der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 22.06.2026, laut dem die kommunale Verschuldung in Brandenburg 2025 auf 832 Millionen Euro gestiegen sei (Angabe der Fragesteller mit Quellenverweis). Die Landesregierung verweist zusätzlich auf Drucksache 8/2047 und auf eine Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/5193). Die Aussage zur 'schleichenden Aufgabenübertragung' stammt laut Fragestellern vom Geschäftsführer des Brandenburger Städte- und Gemeindebundes, gestützt auf einen Zeitungsartikel vom 23.06.2026.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3214, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.