❓ Straßenbaum - Geplante Alleebaumfällungen in Zossen - Umsetzung der Alleenkonzeption 2030
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft den geplanten grundhaften Ausbau der Bundesstraße B 96 in der Stubenrauchstraße in Zossen, bei dem nach Darstellung des Fragestellers möglicherweise bis zu 55 Alleebäume gefällt werden müssten. Der Fragesteller verweist auf § 17 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG), wonach Alleen grundsätzlich geschützt sind und nur unter engen Voraussetzungen beseitigt werden dürfen. Zusätzlich geht es um den Stand der 2024 von der Landesregierung vorgelegten Alleenkonzeption 2030, die vorsieht, bis 2028 insgesamt 20.000 Bäume als Alleen und Baumreihen zu pflanzen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Zossen und ihre Bürger, der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, der Landkreis Teltow-Fläming (untere Naturschutzbehörde), das Landesamt für Umwelt sowie die anliegenden Grundstückseigentümer entlang der Stubenrauchstraße.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob und seit wann ein Planfeststellungs- oder anderes Zulassungsverfahren für den B-96-Ausbau eingeleitet wurde; ob das Landesamt für Umwelt oder eine andere Naturschutzbehörde der Fällung bereits zugestimmt oder dazu Stellung genommen hat und mit welcher Begründung; welche Planungsvarianten zum Erhalt der Alleebäume geprüft und warum sie verworfen wurden; ob eine Neupflanzung entlang der Straße möglich wäre; welche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind; ob die Alleebaumstatistik für 2025 veröffentlicht wurde; wie viele Alleebäume 2024 und 2025 an Bundes- und Landesstraßen gefällt und neu gepflanzt wurden; und welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um das Pflanzziel der Alleenkonzeption 2030 zu erreichen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass bislang kein Genehmigungsverfahren eingeleitet wurde; die Planunterlagen seien mit der Stadt Zossen abgestimmt und das Planfeststellungsverfahren könne eingeleitet werden, sobald die Stadt die Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen unterzeichnet hat. Der Landkreis Teltow-Fläming hatte bereits am 31.07.2020 als untere Naturschutzbehörde angeregt, zumindest die jüngeren Alleebäume auf der östlichen Straßenseite zu erhalten. Es wurden vier Ausbauvarianten geprüft (unterschiedliche Geh- und Radweggestaltung); bei keiner könnten laut Landesregierung die Alleebäume erhalten werden, ohne in privates Eigentum einzugreifen. Als Ausgleich plant der Landesbetrieb Straßenwesen im Auftrag des Bundes mindestens 27 Bäume an der L 79 zwischen Zossen und Glienick sowie 123 Bäume an der L 705 zwischen Buckow und Gebersdorf zu pflanzen, finanziert über den Bundesstraßenhaushalt; Angaben zur zeitlichen Umsetzung seien erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens möglich. Die ausführliche Alleenstatistik für 2025 und Folgejahre werde erst im Zwischenevaluationsbericht zur Alleenkonzeption 2029 veröffentlicht; konkrete Fäll- und Pflanzzahlen für 2024 und 2025 nennt die Antwort nicht. Die Alleenkonzeption 2030 wurde am 26.03.2024 per Kabinettbeschluss verabschiedet und umfasst sechs Handlungsfelder mit 36 Maßnahmenbausteinen, deren Umsetzung eine interministerielle Arbeitsgruppe steuert. Eingriffe in Alleen würden auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt; bei unvermeidbaren Eingriffen erfolgten Kompensationsmaßnahmen nach dem Kompensationsschlüssel des Handbuchs für die Landschaftspflegerische Begleitplanung (HB LBP) bzw. den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) als Kleine Anfrage Nr. 1148 (Drucksache 8/3097) gestellt; die Antwort der Landesregierung liegt mit Drucksache 8/3215 vor und wurde vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Die Landesregierung nennt als Ausgleich mindestens 27 Bäume an der L 79 und 123 Bäume an der L 705. Die Alleenkonzeption 2030 wurde laut Antwort am 26.03.2024 per Kabinettbeschluss verabschiedet und sieht die Pflanzung von 20.000 Bäumen bis 2028 vor; die ausführliche Alleenstatistik soll laut Landesregierung erst 2029 im Zwischenevaluationsbericht veröffentlicht werden. Die Einschätzung des Landkreises Teltow-Fläming vom 31.07.2020 zum Erhalt der jüngeren Alleebäume ist als Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Vorentwurfsplanung dokumentiert.