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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Landesbediensteter - Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Beamtenbesoldung - Wertschätzung und Perspektiven für die Tarifbeschäftigten im Landesdienst Brandenburg

5. August 2026Dokument 8/3216 · WP 8Brandenburg
Christian Dorst, Niels-Olaf Lüders, Falk Peschel
BeamtenbesoldungTarifbeschäftigteAlimentationsprinzipTarifautonomieöffentlicher Dienst

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller der BSW-Fraktion thematisieren, dass die Landesregierung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts die Besoldung von Beamtinnen und Beamten anheben muss, um verfassungsrechtliche Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation zu erfüllen. Sie fragen, wie sich dies auf das Einkommensverhältnis zu den rund 19.000 tarifbeschäftigten Landesbediensteten auswirkt und was die Landesregierung zu deren Unterstützung plant.

👥 Wer ist betroffen?

Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im Landesdienst Brandenburg (laut Dokument rund 36 % Tarifbeschäftigte und 64 % Beamtinnen/Beamte), unter anderem in Landesbehörden, Schulen, Hochschulen, Polizei, Justiz und Finanzverwaltungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1) wie viele Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte derzeit beschäftigt sind (nach Ressorts und Gruppen); 2) welche zusätzlichen Haushaltsmittel die Besoldungsanpassung bis 2028 erfordert; 3) wie groß der Abstand zwischen vergleichbaren Beamten- und Tarifvergütungen nach der Reform sein wird; 4) welche Auswirkungen auf Motivation, Personalgewinnung und -bindung bei Tarifbeschäftigten erwartet werden; 5) welche Maßnahmen geplant sind, um das Einkommensgefälle zu verringern, einschließlich Initiativen in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und landeseigener Maßnahmen wie Zulagen oder Arbeitszeitmodelle; 6) welche Maßnahmen Reallohnverluste der Tarifbeschäftigten ausgleichen sollen; 7) ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass dauerhaft unterschiedliche Einkommensentwicklungen den inneren Zusammenhalt des öffentlichen Dienstes beeinträchtigen können.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass durch die Besoldungsanpassung 2026 zusätzliche Ausgaben von rund 430 Millionen Euro für Besoldung und Versorgung entstehen, die in Folgejahren fortzuschreiben sind; weitere Mehrbedarfe aus Widerspruchsverfahren und Nachzahlungen seien der Höhe nach noch nicht bezifferbar. Sie legt eine Vergleichstabelle von Entgelt- und Besoldungsgruppen vor, wonach in den unteren Gruppen (z. B. E5/A5, E6/A6) die Tarifentgelte höher liegen als die Besoldung, in oberen Gruppen (z. B. E15/A15, E14/A14) dagegen die Besoldung deutlich höher liegt als das Tarifentgelt. Zur Einordnung verweist sie auf grundlegende rechtliche Unterschiede zwischen dem Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG, u. a. gestützt auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025, 2 BvL 20/17) und der tarifautonom ausgehandelten Entlohnung (Art. 9 Abs. 3 GG, TV-L). Die Landesregierung lehnt einen pauschalen Handlungsbedarf ab, verweist auf die nächste Einkommensrunde der Länder im ersten Quartal 2028, auf das Attraktivitätskonzept für den öffentlichen Dienst (LT-Drs. 07/9658) und erklärt, Entgeltfragen würden im Rahmen der Tarifautonomie zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt, worauf sie keinen einseitigen Einfluss nehmen könne.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Nr. 1144, Drucksache 8/3092) von den Abgeordneten Christian Dorst, Niels-Olaf Lüders und Falk Peschel der BSW-Fraktion; die vorliegende Drucksache 8/3216 enthält die Antwort der Landesregierung, erteilt durch den Minister der Finanzen. Die Vorbemerkungen mit der Einschätzung zu einer „verfehlten Besoldungspolitik“ der SPD-geführten Vorgängerregierungen seit 2004 und zur Sorge vor einer wachsenden „Einkommensschere“ stammen von den Fragestellern, nicht von der Landesregierung. Die Regierung nennt konkret: zusätzliche Ausgaben von ca. 430 Mio. Euro für 2026, Stichtag der Personaldaten 30.06.2026, rund 19.000 tarifgebundene Landesbedienstete (Angabe der Fragesteller), Verweis auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 17.09.2025 (2 BvL 20/17), auf LT-Drs. 07/9658 sowie auf die für das erste Quartal 2028 angesetzte nächste Einkommensrunde der Länder. Detaillierte Personalzahlen nach Ressorts verweist die Antwort auf eine Anlage 1.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3216, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.