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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Pflege - Mittelverwendung für den Pakt für Pflege bzw. die Pflege vor Ort

3. August 2026Dokument 8/3217 · WP 8Brandenburg
Dr. Daniela Oeynhausen
Pflege vor OrtPakt für PflegeFördermittelKommunenMittelumschichtungsverfahren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Verwendung öffentlicher Mittel aus den Förderprogrammen „Pakt für Pflege“ und „Pflege vor Ort“, mit denen das Land Brandenburg seit 2021 Kommunen und Landkreise bei Pflege-Angeboten vor Ort unterstützt. Die Fragestellerin möchte detaillierte Angaben zur Höhe, Verteilung und Kontrolle der geflossenen Fördergelder sowie zu konkret geförderten Projekten erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs, das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) als Bewilligungsstelle, sowie Wohlfahrtsverbände und private Träger, die Fördermittel über Kommunen weitergeleitet erhalten können.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie viele Fördermittel flossen von Januar 2025 bis Juni 2026 bzw. von 2021 bis 2024 an welche Kommunen, aufgeschlüsselt nach bereitgestellten, bewilligten, abgeflossenen und nicht verausgabten Mitteln? Welche Kommunen gaben im Mittelumschichtungsverfahren Mittel frei oder erhielten zusätzliche Mittel? Für welche konkreten Projekte und Träger wurden welche Summen bewilligt, inklusive Angaben zu geschaffenen Personalstellen? Wie viel floss an Wohlfahrtsverbände, private Träger und Kommunen? Wie viel wurde für Personalkosten und Mietzahlungen ausgegeben? Wie und durch wen wird die wirtschaftliche Mittelverwendung kontrolliert, und gab es Verstöße?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung verweist für viele Zahlenangaben auf Anlagen zur Antwort, die im vorliegenden Textauszug nicht enthalten sind. Sie führt aus: Ein Eigenanteil der Kommunen von mindestens 20 Prozent (bzw. 10 Prozent bei Kommunen in Haushaltssicherung) ist vorgeschrieben, wird aber für 2021–2024 nicht statistisch erfasst. Nicht verausgabte Mittel können bislang nur für 2021 und 2022 benannt werden, da die Prüfung der Verwendungsbestätigungen für spätere Jahre noch nicht abgeschlossen ist. 2025 wurde keine Mittelumschichtung durchgeführt. Eine Gesamtdatenbank für die rund 700 geförderten Projekte (2021–2024) bzw. die Projekte der 196 beteiligten Kommunen existiert nicht, da sie laut Landesregierung für Steuerung und Vollzug nicht erforderlich sei. Angaben zu Personalstellen, Personalkosten und Mietzahlungen liegen der Landesregierung nicht vor, da Kommunen im vereinfachten Förderverfahren nur Gesamtausgaben über Verwendungsbestätigungen nachweisen müssen. Die Kontrolle der zweckentsprechenden Mittelverwendung erfolgt durch das Landesamt für Soziales und Versorgung anhand der Verwendungsbestätigungen; bislang gab es laut Landesregierung keine Beanstandungen. Eine landesweite Zuordnung weitergeleiteter Mittel zu Wohlfahrtsverbänden erfolgt nicht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen), Drucksache 8/3094. Die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Die Fragestellerin verweist in ihrer Vorbemerkung auf eine frühere Kleine Anfrage Nr. 744 (Drucksache 8/2093) zum gleichen Thema. Laut Landesregierung waren bislang 196 Kommunen bzw. Landkreise/kreisfreie Städte am Programm „Pflege vor Ort“ beteiligt, und es wurden rund 700 Projekte zwischen 2021 und 2024 gefördert. Ab 2025 wird laut Landesregierung aufgrund parlamentarischer Anfragen eine statistische Aufbereitung der Eigenmittel vorgenommen. Mehrere detaillierte Zahlenangaben befinden sich laut Antworttext in Anlagen, die im vorliegenden Auszug nicht enthalten sind.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3217, Wahlperiode 8, eingereicht 3. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.