❓ Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB-Förderprogramm Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das Förderprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für den Erwerb, Neubau und Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Landesregierung beantwortet Fragen zur Anzahl der Anträge, Bewilligungen, Ablehnungen, abgerufenen Fördermittel und zur regionalen Verteilung der geförderten Wohneinheiten in den Jahren 2024 bis 2026 (Stand 30. April 2026). Zum 1. Januar 2026 wurde die zugrunde liegende Förderrichtlinie überarbeitet.
👥 Wer ist betroffen?
Antragstellende Haushalte (Einzelpersonen, Zweipersonenhaushalte, Familien mit Kindern) in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs, die Wohneigentum erwerben, neu bauen oder ausbauen wollen, sowie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Förderstelle.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich u.a.: Wie viele Anträge wurden seit 2024 gestellt (nach Jahr/Monat/kumuliert)? Wie viele wurden bewilligt bzw. abgelehnt und aus welchen Gründen? Welche Gesamtsumme an Fördermitteln wurde abgerufen? Wie hoch war das durchschnittliche, niedrigste und höchste anzurechnende Einkommen bewilligter Haushalte? Wie verteilen sich Bewilligungen nach Haushaltstyp? Wie lang war die Bearbeitungsdauer? Zeigt sich ein regionaler Trend bei den Anträgen? Wie viele Eigentumseinheiten wurden je Landkreis/kreisfreier Stadt gefördert? Wie hoch waren die bewilligten Förderdarlehen im Durchschnitt, höchsten und niedrigsten Fall?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass 2024 insgesamt 237 Anträge gestellt und 113 Wohneinheiten bewilligt wurden (davon 76 im Programm Wohneigentum: 8 Einzelpersonen mit Kindern, 4 ohne Kinder, 6 Zweipersonenhaushalte ohne Kinder, 58 mit Kindern), bei 65 Ablehnungen; 2025 wurden 124 Anträge gestellt, 124 Wohneinheiten bewilligt (110 Bewilligungen im Programm Wohneigentum: 11 Einzelpersonen mit Kindern, 7 ohne Kinder, 6 Zweipersonenhaushalte ohne Kinder, 86 mit Kindern), bei 109 Ablehnungen. Die abgerufenen Mittel betrugen 2024 rund 10.886 TEUR und 2025 rund 22.826 TEUR. Ablehnungsgründe waren laut Landesregierung u.a. Überschreitung der Einkommensgrenzen, fehlende Förderkulisse, fehlende Mitarbeit der Antragstellenden, nicht erfüllte sonstige Richtlinienvoraussetzungen, fehlendes Eigenkapital, fehlende Tragbarkeit oder vorzeitiger Maßnahmebeginn; teils zogen Antragstellende ihre Anträge auch selbst zurück. Zum durchschnittlichen, niedrigsten und höchsten Einkommen sowie zur Bearbeitungsdauer erfolgt laut Landesregierung keine statistische Erfassung. Nur ein Antrag wurde zugunsten eines kinderlosen Haushalts mit mehr als zwei Personen bewilligt. Die regionale Verteilung der geförderten Wohneinheiten nach Landkreisen/kreisfreien Städten für 2024 und 2025 ist in Anlage 2 tabellarisch aufgeführt (u.a. Barnim, Cottbus, Potsdam, Potsdam-Mittelmark mit jeweils mehreren Bewilligungen); zu den Förderdarlehenshöhen (Durchschnitt, höchstes, niedrigstes) verweist die Landesregierung auf Anlage 3, deren Werte im vorliegenden Text nicht enthalten sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage (Kleine Anfrage Nr. 1143, Drucksache 8/3091) wurde vom Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) eingereicht; die Landesregierung hat mit der vorliegenden Drucksache 8/3218 geantwortet, zuständig ist der Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Die Richtlinie zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR) wurde laut Landesregierung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 überarbeitet; für 2026 waren bis zum angegebenen Stichtag noch keine Anträge bewilligt. Die geltenden Einkommensgrenzen sind laut Landesregierung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28/2023 (S. 678) veröffentlicht und werden alle vier Jahre angepasst; in der Wohneigentumsförderung dürfen sie um 20 % (Geringverdiener) bzw. bis zu 100 % überschritten werden, wodurch laut Landesregierung 80 % der Haushalte in Brandenburg erreicht werden können.