❓ Schienengüterverkehr - Öffentliche Förderung und angekündigte Schließung des VTG-Instandhaltungswerks in Großräschen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das VTG-Güterwagen-Instandhaltungswerk im Industrie- und Gewerbegebiet Sonne in Großräschen, das laut Fragesteller am 9. April 2024 als Europas erstes CO2-neutrales Instandhaltungswerk für Güterwagen eröffnet wurde. Am 29. Juni 2026 kündigte das Unternehmen VTG laut Fragesteller an, den Betrieb zum 31. Dezember 2026 einzustellen, und begründete dies mit nicht ausreichender Auslastung und veränderten Marktbedingungen. Die Landesregierung beantwortet Fragen zur gewährten GRW-Förderung und zum Umgang mit der angekündigten Schließung.
👥 Wer ist betroffen?
Das VTG-Instandhaltungswerk in Großräschen, die dort Beschäftigten, die Zuwendungsempfänger-Gesellschaften im Rahmen der Organschaft, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob sich der GRW-Zuschuss von 1.837.500 Euro auf dieses Werk bezieht und wer Zuwendungsempfänger ist; wann Förderantrag, Bewilligung und Änderungsbescheide erfolgten und welche Zeiträume festgelegt wurden; wie hoch geplantes und realisiertes Investitionsvolumen, Fördersatz und Zuschuss waren; welche Beträge bereits ausgezahlt wurden; wie der im Begünstigtenverzeichnis ausgewiesene Betrag von 0 Euro zu verstehen ist; welche bewilligten, aber nicht ausgezahlten Mittel bestehen und ob diese nach Bekanntwerden der Schließung gesperrt wurden; welche Förderauflagen zur Standortbindung und Arbeitsplatzsicherung bestehen; wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze vorgesehen waren, geschaffen wurden und zum Zeitpunkt der Schließungsankündigung bestanden; welche Kontrollen durchgeführt wurden und welche Abweichungen festgestellt wurden; wann die Landesregierung von der Schließung erfuhr und welche Gespräche mit VTG geführt wurden; ob eine Rückforderung der Fördermittel in Betracht kommt; und welche Maßnahmen die Landesregierung zum Erhalt des Standorts ergreift.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sich der GRW-Eintrag auf das Werk in Großräschen bezieht. Der Förderantrag ging am 07.04.2022 ein, die Bewilligung erfolgte am 20.12.2022, Änderungsbescheide ergingen am 12.09.2023, 26.02.2024, 09.01.2025 und 11.03.2026. Investitionszeitraum: 07.04.2022 bis 09.08.2024; Bewilligungszeitraum bis 31.12.2025; Zweckbindung mindestens bis 09.08.2029, für Energie- und Wasseranlagen bis 09.08.2032. Geplantes Investitionsvolumen: 12.250.000 Euro, realisiert: 11.925.358,47 Euro. Fördersatz 15 %, bewilligter Zuschuss 1.837.500 Euro, davon am 16.12.2025 ausgezahlt: 1.788.803 Euro. Die GRW-Mittel stammen je zur Hälfte aus Bundes- und Landeshaushalt. Die Verwendungsnachweisprüfung wurde am 27.02.2026 ohne Beanstandungen abgeschlossen; die Zuwendungsempfänger verzichteten dabei auf einen Teilbetrag von 48.697 Euro. Durch die Förderung wurden 20 neue Arbeitsplätze geschaffen, zusätzlich zu 12 bestehenden Stellen, die dem neuen Werk zugeführt wurden; zum Zeitpunkt der Schließungsankündigung bestanden nach Kenntnis der Landesregierung mindestens 32 Arbeitsplätze. Kontrollen erfolgten am 15.10.2024, 16.12.2025 (Rechnungsprüfungen), 20.12.2025 (Antragsprüfung) und 27.02.2026 (Verwendungsnachweisprüfung, dabei wurde eine Abweichung des Investitionsvolumens festgestellt und der Förderbetrag entsprechend reduziert; zudem wurde der Überwachungszeitraum für die Auflage zur Energie- und Wasserversorgung mit Änderungsbescheid vom 11.03.2026 auf 8 Jahre verlängert). Die Landesregierung erhielt Ende Juni 2026 durch eine Unternehmensveröffentlichung erstmals Kenntnis der Schließungspläne; am 01.07.2026 informierte VTG die ILB telefonisch, die schriftliche Mitteilung erfolgte am 09.07.2026. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE) nahm daraufhin Kontakt zur Geschäftsführung in Hamburg auf; die Landesregierung unterstützt gemeinsam mit ILB und WFBB einen Erhalt der Betriebsstätte bzw. eine industrielle Nachnutzung, äußert sich aber zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht zum aktuellen Stand der Gespräche. Zur möglichen Rückforderung verweist die Landesregierung auf das Verwaltungsverfahrensrecht (§§ 48, 49, 49a VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfGBbg) sowie Nr. 2.8 des GRW-Koordinierungsrahmens vom 01.01.2026 und erklärt, der Zuwendungsbescheid sei zu widerrufen und bereits gewährte Mittel zurückzufordern, wenn die Fördervoraussetzungen nach Abschluss des Vorhabens nicht erfüllt seien; auch der Eintritt eines neuen Investors in den Zuwendungsbescheid sei möglich.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Fabian Jank), eine Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen: bewilligter GRW-Zuschuss 1.837.500 Euro (Fördersatz 15 %, je zur Hälfte Bund/Land), realisiertes Investitionsvolumen 11.925.358,47 Euro, ausgezahlter Zuschuss 1.788.803 Euro (Stand 16.12.2025), Verzicht auf 48.697 Euro durch die Zuwendungsempfänger. Die Landesregierung bezieht sich auf den GRW-Koordinierungsrahmen vom 01.01.2026 und die GRW-G Große Richtlinie vom 15.02.2022 als rechtliche Grundlage für Förderauflagen und mögliche Rückforderungen. Das Dokument bezieht sich auf die vorangegangene Drucksache 8/3102 (die Kleine Anfrage selbst).