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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Rente - Kapitalanlagen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg

8. August 2026Dokument 8/3221 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche
KapitalanlagenKrankenkassenRechtsaufsichtImmobilienfondsBeitragsgelder

📋 Worum geht es?

Medienberichten zufolge, auf die sich der Fragesteller bezieht, sollen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen bundesweit mindestens 220 Millionen Euro durch problematische Kapitalanlagen verloren haben. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, die der Fragesteller zitiert, sollen 28 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen mehr als 500 Millionen Euro in bestimmte Immobilienfonds investiert haben, unter anderem in Fonds der Verius-Gruppe, bei denen erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust befürchtet werden. Der Abgeordnete Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) fragt die Landesregierung, ob und in welchem Umfang auch Institutionen unter Brandenburger Landesaufsicht betroffen sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut Anfrage die AOK Nordost, die IKK Brandenburg und Berlin, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg, die der Rechtsaufsicht des für Gesundheit zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg unterstehen, sowie potenziell Versicherte, Beitragszahler und Leistungserbringer.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: ob bei den genannten Institutionen in den vergangenen zehn Jahren Verluste, Abschreibungen oder Wertberichtigungen aus Kapitalanlagen entstanden sind; welche Verlustrisiken derzeit bestehen; ob Investitionen in Fonds der Verius-Gruppe getätigt wurden; wie hoch die größte Einzelanlage je Institution war; wann die Landesaufsicht von den bundesweiten Verlusten Kenntnis erlangte und welche Maßnahmen sie ergriff; ob die Landesregierung eine Überprüfung aller Institutionen veranlasst hat oder veranlassen wird; wann zuletzt Kapitalanlagen und Risikomanagement geprüft wurden und welche Beanstandungen es gab; wer über größere Kapitalanlagen entscheidet; ob Schadensersatz- oder Regressansprüche geprüft wurden; und ob Verluste finanzielle Folgen für Versicherte, Beitragszahler oder Leistungserbringer haben können.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Andreas Kutsche von der BSW-Fraktion am 08.08.2026, ausgegeben am 10.08.2026. Die Anfrage verweist auf § 80 SGB IV, wonach Mittel von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen so anzulegen sind, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt und ausreichende Liquidität gewährleistet wird. Die Fragesteller beziehen sich auf Medienberichte von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sowie auf einen Welt-Artikel als Quelle der genannten Zahlen (220 Millionen Euro bundesweite Verluste, über 500 Millionen Euro Investitionen von 28 Institutionen in Immobilienfonds). Eine Antwort der Landesregierung mit eigenen Zahlen zu Brandenburg liegt in diesem Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3221, Wahlperiode 8, eingereicht 8. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.