❓ Fischerei - Einnahmen und Verwendung der Fischereiabgabe in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Fischereiabgabe in Brandenburg, die nach dem Fischereigesetz zur Förderung des Fischereiwesens verwendet werden soll. Der Fragesteller verweist auf Angaben des BUND Brandenburg, wonach aus den Mitteln auch Strukturen des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. und dessen Mitgliedermagazin „Der Märkische Angler“ gefördert worden seien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, der Landesanglerverband Brandenburg e. V., der Landesfischereibeirat sowie Empfänger von Fördermitteln aus der Fischereiabgabe.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Fischereiabgabe 2019 bis 2025 (jährlich)? 2. Welche Zuwendungen wurden 2019 bis 2025 bewilligt (Empfänger, Maßnahme, Förderhöhe)? 3. Gab es beantragte, aber nicht bewilligte Vorhaben, und wenn ja, aus welchen Gründen wurden sie abgelehnt? 4. Wie setzt sich der Landesfischereibeirat zusammen (Mitglieder, vertretene Institution)? 5. Welche Rolle hat der Landesfischereibeirat bei der Mittelvergabe, und wie wird eine sachgerechte, interessenkonfliktfreie Beratung gewährleistet? 6. An welche Förderbedingungen ist die Förderung der Geschäftsstelle des Landesanglerverbandes geknüpft? 7. Wie wird die Förderung des Magazins „Der Märkische Angler“ bewertet, und wie trägt es zur Förderung des Fischereiwesens bei?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Gunnar Lehmann). Der Fragesteller verweist auf Angaben des BUND Brandenburg, wonach Strukturen des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. und dessen Mitgliedermagazin „Der Märkische Angler“ aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert worden seien; diese Angabe wird dem BUND Brandenburg zugeschrieben und ist im Dokument nicht weiter belegt. Rechtsgrundlage ist § 22 Absatz 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG). Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt in diesem Dokument nicht vor.