Zurück zur Übersicht
BrandenburgBericht

📊 Abgeordnetengesetz - Bericht der Präsidentin des Landtages Brandenburg gemäß § 22 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2023

10. August 2026Dokument 8/3225 · WP 8Brandenburg
Präsidentin des Landtages Brandenburg
AbgeordnetenentschädigungAmtsausstattungVersorgungswerkAufwandsentschädigungTransparenz

📋 Worum geht es?

Der Bericht legt gemäß § 22 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) offen, welche Leistungen im Jahr 2023 aus dem Landeshaushalt an die Mitglieder des Landtages Brandenburg, ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene gezahlt wurden. Dazu gehören Entschädigungen, Amtszulagen, Amtsausstattung, Freifahrtberechtigung sowie Aufwandsentschädigungen für Beschäftigte und Wahlkreisbüros. Rechtsgrundlage ist das Abgeordnetengesetz vom 19. Juni 2013 in der Fassung vom 2. Dezember 2019 sowie die vom Präsidium erlassenen Ausführungsbestimmungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die 88 Mitglieder des Landtages Brandenburg, ehemalige Abgeordnete, deren Hinterbliebene sowie die Beschäftigten der Abgeordneten (u. a. 275 Beschäftigungsverhältnisse und 16 Praktikanten) und die Wahlkreisbüros.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Bericht enthält keine Forderungen oder Vorschläge; er erfüllt die gesetzliche Pflicht der Präsidentin, jährlich Transparenz über die an Abgeordnete gezahlten Leistungen herzustellen.

🔎 Kernergebnisse

Für 2023 wurden laut Bericht u. a. folgende Beträge aufgewendet: 9.193.667,56 € für die Grundentschädigung nach § 5 Abs. 1 AbgG (monatlich 8.903,54 € je Abgeordnetem); 2.232.164,09 € für die Entschädigung nach § 5 Abs. 2 AbgG zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung (zzgl. 60.000,00 € Zuschuss des Landtages an das Versorgungswerk VLT); 813.338,64 € an Amtszulagen für Präsidentin, Vizepräsidentin, Vizepräsident, Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer; 72.830,89 € für die IT-Amtsausstattung (davon 56.871,32 € Lizenzkosten und 15.959,57 € Mobilfunkkosten); 616.670,47 € für die Anmietung von Wahlkreisbüros (Höchstbetrag 1.000,00 € monatlich) und 39.007,33 € für deren Ausstattung; 7.493.946,09 € für die Beschäftigung von Mitarbeitenden und Praktikanten (davon 13.942,26 € für 16 Praktikanten) sowie 17.809,48 € Unfallversicherungsbeiträge für diese Beschäftigten. Zudem waren 63 Abgeordnete im Besitz einer Freifahrtberechtigung (NetzCard D, Jahrespreis 320,00 €), die sie dem Land erstatten. Im März 2023 ist eine Abgeordnete für einen ausgeschiedenen Abgeordneten nachgerückt.

⚡ Einordnung

Der Bericht wird von der Präsidentin des Landtages Brandenburg gemäß § 22 AbgG vorgelegt und bezieht sich auf das Abgeordnetengesetz vom 19. Juni 2013 (GVBl. I Nr. 23) in der Fassung vom 2. Dezember 2019 (GVBl. I Nr. 55), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2022 (GVBl. I Nr. 26), sowie auf das Versorgungswerkgesetz Brandenburg vom 19. Juni 2013. Alle genannten Beträge und Zahlen stammen aus der amtlichen Darstellung der Präsidentin selbst, eine externe Antwort einer anderen Institution liegt dem Dokument nicht zugrunde.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3225, Wahlperiode 8, eingereicht 10. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.