❓ Flüchtlingsunterbringung - Entwicklung der Unterbringungskapazitäten, Aufnahmesolle und Auswirkungen der Änderungen des Landesaufnahmegesetzes
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete Andreas Noack (SPD) fragt die Landesregierung nach der Entwicklung der Unterbringungskapazitäten für geflüchtete Menschen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs seit 2022. Hintergrund ist, dass die kommunalen Aufnahmesolle 2024 und 2025 mehrfach nach unten korrigiert wurden, da die Zugänge geflüchteter Menschen zurückgegangen seien, während sich laut Anfrage auch die Strukturen der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verändert hätten. Zudem thematisiert die Anfrage das im Dezember 2025 beschlossene Dritte Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und dessen Auswirkungen auf Zuständigkeiten, Landesübergangseinrichtungen und die Steuerung der Verteilung.
👥 Wer ist betroffen?
Landkreise und kreisfreie Städte Brandenburgs, geflüchtete Menschen, die Landesregierung sowie die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) wie sich die Unterbringungskapazitäten (Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnverbünde, Übergangswohnungen) seit 2022 je Landkreis/kreisfreier Stadt entwickelt haben; 2) welche Kapazitätsveränderungen auf Anpassungen der Erstaufnahmeeinrichtungen zurückgehen und welche Kommunen davon besonders betroffen sind; 3) wie sich die kommunalen Aufnahmesolle 2024–2026 entwickelt haben; 4) wie sich die Aufnahmesolle bei weiter sinkenden Zugangszahlen voraussichtlich bis 2027 entwickeln; 5) welche Auswirkungen die Gesetzesänderung vom Dezember 2025 auf Aufnahmeverpflichtungen, Kapazitätsvorhaltung und Verteilungssteuerung hat; 6) wie viele Unterbringungsplätze und tatsächlich untergebrachte Personen es zum Stichtag 31.12.2025 je Landkreis/kreisfreier Stadt gab.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage selbst nennt als Kontextinformation, dass laut Mitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales im Jahr 2025 insgesamt 1.090 freiwillige Ausreisen aus Brandenburg erfasst wurden, rund 50 % mehr als im Vorjahr.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Andreas Noack (SPD-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg, eingegangen und ausgegeben am 11.08.2026. Die Anfrage verweist auf das im Dezember 2025 vom Landtag beschlossene Dritte Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes sowie auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 28.01.2026 zur Zahl der freiwilligen Ausreisen (1.090 im Jahr 2025, rund 50 % mehr als im Vorjahr). Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.