❓ Häusliche Gewalt - Häusliche Gewalt und Hilfesysteme
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit häuslicher Gewalt in Brandenburg und den damit verbundenen Hilfesystemen wie Frauenhäusern und Beratungsstellen. Die Fragesteller verweisen darauf, dass bundesweit 2024 über 265.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert wurden und der Bund daraufhin eine Gewaltschutzstrategie sowie das im Frühjahr 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz beschlossen habe. Sie wollen von der Landesregierung wissen, wie sich die Lage in Brandenburg konkret darstellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind gewaltbetroffene Frauen, Männer und Kinder in Brandenburg, die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen im Land, die Landkreise sowie die Landesregierung als Adressatin der Anfrage.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1) Wie viele polizeilich erfasste Fälle häuslicher Gewalt gab es 2020 bis Juni 2026, aufgeschlüsselt nach Jahr, Landkreis und Geschlecht von Opfern und Tätern? 2) Wie entwickelten sich die Strafanzeigen (inkl. Gewaltschutzgesetz) von Juli 2023 bis Juni 2026 inklusive Nachmeldungen und Vorjahresvergleich? 3) Wie viele Tötungsdelikte bzw. versuchte Tötungsdelikte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt gab es seit Januar 2023 bis Juni 2026, aufgeschlüsselt nach Monaten, auch mit Blick auf als „männerfeindlich“ oder „frauenfeindlich“ motivierte Kriminalität registrierte Fälle? 4) Wie hoch war die Auslastung der Frauenhausplätze seit Januar 2023 bis Juni 2026, nach Landkreisen? 5) Wurden Unterbringungsplätze geschaffen oder reduziert, von wem, wann und in welchem Umfang? 6) Wie entwickelte sich die Auslastung der Frauenberatungsstellen seit 2023? 7) Welche Pläne verfolgt die Landesregierung zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und zum Einsatz der vom Bund zugesicherten Mittel? 8) Welchen Stand hat die Umsetzung des Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention, und welche Maßnahmen wurden seit der Kleinen Anfrage 7/8177 ergriffen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Andreas Noack und Ines Seiler; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Andreas Noack und Ines Seiler (SPD-Fraktion). Die Fragesteller verweisen auf eine bundesweite Zahl von über 265.000 Fällen häuslicher Gewalt im Jahr 2024 (Quelle: tagesschau.de, 02.08.2025), auf die „Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025-2030“ und auf das im Frühjahr 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz. Zudem zitieren sie eine Stellungnahme des Frauenpolitischen Rats im Land Brandenburg e.V. vom 30.01.2025, der mehr Handlungsmaßnahmen der Landesregierung im Bereich Gewaltschutz und Gleichstellung fordert. Die Anfrage nimmt Bezug auf die frühere Kleine Anfrage 7/8177 zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen.