❓ Krankenhaus - Teilschließungen am Klinikum Ernst von Bergmann und am St.-Josefs-Krankenhaus in Potsdam im Zuge der Krankenhausreform (KHVVG und KHAG)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft geplante Leistungskürzungen an den beiden größten Potsdamer Kliniken: Das Klinikum Ernst von Bergmann will laut Fragestellern seine Abteilungen für Orthopädie und Gefäßchirurgie abwickeln, das St.-Josefs-Krankenhaus die Abteilungen für Gynäkologie/Geburtshilfe sowie Neurologie schließen. Die Fragesteller sehen darin eine Folge der bundesweiten Krankenhausreform (KHVVG/KHAG) und wirtschaftlicher Zwänge. Die Landesregierung ordnet die Veränderungen hingegen als geplante Konzentration von Angeboten zwischen den beiden Trägern ein, bei der ihrer Darstellung nach kein Versorgungsangebot ersatzlos entfällt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigten des Klinikums Ernst von Bergmann und des St.-Josefs-Krankenhauses in Potsdam, insbesondere der Abteilungen Orthopädie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Neurologie, sowie die regionale Krankenhausplanung des Landes Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: Seit wann die Landesregierung von den geplanten Schließungen Kenntnis hat und wann die Träger ihre Absichten ankündigten; zu welchen Zeitpunkten Gespräche mit den Trägern stattfanden; wann die Beschäftigten informiert wurden; auf welcher gesetzlichen Grundlage im KHVVG/KHAG die Schließungen beruhen; aus welchen Finanzmitteln die Umstrukturierung finanziert wird und ob Förder- bzw. Investitionsmittel zurückgezahlt werden müssen; wie sich Bettenauslastung und Fallzahlen seit 2018 entwickelt haben; und ob die verbleibenden Abteilungen die wegfallenden Fälle realistisch auffangen können.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Juni 2026 gemeinsame Gespräche mit beiden Trägern stattfanden, die Entscheidung Anfang Juli 2026 dem Ministerium mitgeteilt wurde und die entsprechenden Anträge im Juli 2026 eingingen. Die Beschäftigten beider Häuser wurden ab dem 3. Juli 2026 informiert, mit Mitarbeiterversammlungen am 6. Juli 2026; das St.-Josefs-Krankenhaus hat einen Sozialplan aufgestellt. Laut Landesregierung wurden keine Finanzmittel aus dem Transformationsfonds oder dem Krankenhausstrukturfonds II für diese Umstrukturierung beantragt; eine Beantragung beim Krankenhausstrukturfonds II war nur bis zum 31. Dezember 2025 möglich. Krankenhausträger müssen laut Antwort bei Abwicklung von Infrastruktur keine Investitionsmittel ans Land zurückzahlen, Rückforderungen bei zweckgebundenen Fördermitteln würden im Einzelfall geprüft. Als Gründe für die Konzentration nennt die Landesregierung unter anderem Qualitätsanforderungen der neuen Leistungsgruppen, den Status des Klinikums Ernst von Bergmann als Perinatalzentrum Level 1 sowie die Spezialisierung der Oberlinklinik auf Orthopädie. Zu konkreten Zahlen der Bettenauslastung und Fallzahlen seit 2018 verweist die Antwort auf eine tabellarische Darstellung, zu einzelnen Leistungsgruppenanträgen macht die Landesregierung keine Angaben, da der Planaufstellungsprozess zum 5. Krankenhausplan noch laufe.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1156 (Drucksache 8/3106) von den AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch und Dr. Daniela Oeynhausen; die Antwort liegt als Drucksache 8/3229 vor, beantwortet durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Landesregierung bezeichnet die Darstellung der Fragesteller, Angebote würden unkontrolliert und planlos eingestellt, als in dieser Form unzutreffend. Laut Landesregierung geht nach Abstimmung mit MASGZ, Stadt Potsdam und beiden Krankenhäusern keines der aktuell vorhandenen Versorgungsangebote verloren (u. a. Babyklappe, vertrauliche Geburt, Endometrioseversorgung und MS-Ambulanz). Die Anfrage verweist in Fußnoten auf Medienberichte von Tagesspiegel, rbb24 und tagesschau.de sowie auf die vorangegangene Schließung der Kinderklinik in Ludwigsfelde.