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BrandenburgKleine AnfrageWfB

❓ Geburtshilfe - Fördermittel für die stationäre Geburtshilfe in Brandenburg

12. August 2026Dokument 8/3232 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies
GeburtshilfeKrankenhausfinanzierungFördermittelHebammenKrankenhausschließungen

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Förderung der stationären Geburtshilfe in Brandenburg nach § 5 Absatz 2b des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG), über die jährlich bundesweit 120 Millionen Euro verteilt werden, wovon 3.635.844 Euro auf Brandenburg entfallen. Zusätzlich können Krankenhäuser Sicherstellungszuschläge nach § 5 Absatz 2 KHEntgG und pauschale Zusatzfinanzierung nach § 5 Absatz 2a KHEntgG erhalten. Hintergrund der Anfrage ist laut der Fragestellerin die Schließung mehrerer geburtshilflicher Abteilungen im Land.

👥 Wer ist betroffen?

Brandenburger Krankenhausstandorte mit geburtshilflichen Abteilungen, die Landesregierung als zuständige Stelle für Krankenhausplanung, sowie Hebammen und Geburtskliniken, die an der Verteilung der Fördermittel beteiligt sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: welche Krankenhausstandorte 2023 bis 2026 als bedarfsnotwendig eingestuft und in welcher Höhe gefördert wurden; welche Standorte 2027 Förderung erhalten sollen; nach welchem Verfahren die Förderbeträge berechnet und verteilt werden; wie Kriterien wie Pädiatrie/Neonatologie-Vorhaltung, Anteil vaginaler Geburten, Geburtenzahl und Hebammenstudium-Praxiseinsätze gewichtet wurden; ob der Brandenburger Gesamtbetrag jährlich vollständig festgesetzt und abgerechnet wurde; ob Beanstandungen bei der Mittelverwendung festgestellt wurden; ob Förderbeträge zurückgefordert wurden; welche geförderten Abteilungen seit 2023 geschlossen oder eingeschränkt wurden und was mit den jeweiligen Fördermitteln geschah; ob nicht verwendbare Mittel auf andere Kliniken übertragen werden können; welche Standorte zusätzlich Sicherstellungszuschläge oder Pauschalfinanzierung erhielten; die Gesamthöhe der Förderung je Standort; und wie die Landesregierung die Wirksamkeit der Förderinstrumente bewertet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Melanie Matzies (WfB-Gruppe) eingereicht. Die Fragestellerin nennt als Grundlage § 5 Absatz 2, 2a und 2b des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG), einen bundesweiten jährlichen Fördertopf von 120 Millionen Euro sowie einen auf Brandenburg entfallenden Jahresbetrag von 3.635.844 Euro. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument noch nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3232, Wahlperiode 8, eingereicht 12. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.