❓ Zahnersatz - Entwicklung der Festzuschüsse und Härtefallregelungen beim Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Entwicklung der Festzuschüsse und Härtefallregelungen beim Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 2005 gewähren gesetzliche Krankenkassen nach § 55 SGB V einen Festzuschuss zur Regelversorgung, der durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz 2020 erhöht und durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 1. Januar 2027 wieder auf das frühere Niveau abgesenkt wird. Die Fragesteller thematisieren die bestehenden Härtefallregelungen nach § 55 Absatz 2 und 3 SGB V, die Versicherte mit geringem Einkommen vor finanziellen Belastungen schützen sollen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind gesetzlich Versicherte im Land Brandenburg, insbesondere Kunden der AOK Nordost und der IKK Berlin-Brandenburg, die Zahnersatz benötigen, darunter Beschäftigte, Rentner, Bezieher von SGB-II-Leistungen, Familienversicherte und freiwillig Versicherte. Zuständig für die Rechtsaufsicht über diese Krankenkassen ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller bitten die Landesregierung, bei der AOK Nordost Informationen einzuholen zu: Anzahl und Bearbeitungsstatus von Härtefall- und gleitenden Härtefallanträgen 2014-2025 (Frage 1-2), durchschnittlicher Bearbeitungsdauer und Personalaufwand 2023-2025 (Frage 3), Wahlmöglichkeiten und Verfahren bei Härtefallberechtigung (Frage 4), erforderlichen Antragsunterlagen (Frage 5), Verteilung bewilligter Härtefälle nach Erstversorgung/Erneuerung, Altersgruppen und Versichertengruppen (Frage 6-8), Häufigkeit je 100.000 Versicherte (Frage 9), jährlichen Ausgaben für Zahnersatz und Härtefallleistungen (Frage 10), durchschnittlichen Festzuschüssen und Eigenanteilen (Frage 11), Bedeutung des Bonusheftes (Frage 12-14), Verdachtsfällen auf Sozialleistungsmissbrauch im Zusammenhang mit teurem Zahnersatz (Frage 15), Erkenntnissen zu Behandlungsverzicht aus finanziellen Gründen (Frage 16) sowie erwarteten Auswirkungen der Absenkung der Festzuschüsse ab 2027 (Frage 17).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das vorliegende Dokument enthält nur die Fragen der Kleinen Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Im einleitenden Text werden gesetzliche Rahmendaten genannt: Einführung des Festzuschusssystems 2005 durch das GKV-Modernisierungsgesetz, Anhebung der Festzuschüsse zum 1. Oktober 2020 durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz von 50 auf 60 % (bzw. 60 auf 70 % und 65 auf 75 % mit Bonusheft) sowie die durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 1. Januar 2027 vorgesehene Absenkung auf das Niveau vor Oktober 2020.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) eingereicht und am 12.08.2026 im Landtag Brandenburg eingereicht, ausgegeben am 13.08.2026. Die Fragesteller verweisen auf das GKV-Modernisierungsgesetz von 2003/2005, das Terminservice- und Versorgungsgesetz vom 6. Mai 2019 (wirksam ab 1. Oktober 2020) sowie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BT-Drs. 21/6130), dessen neue Regelung ab 1. Januar 2027 gilt. Die Fragesteller führen an, dass die Bundesregierung betont habe, die Härtefallregelungen nach § 55 Absatz 2 und 3 SGB V blieben unverändert bestehen. Für die AOK Nordost und die IKK Berlin-Brandenburg liegt die Rechtsaufsicht beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.