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BrandenburgKleine AnfrageWfB-Gruppe

❓ Krankenhaus - Zielbild, Beteiligung und Rechtssicherheit bei der weiteren Krankenhausplanung in Brandenburg

13. August 2026Dokument 8/3239 · WP 8Brandenburg
André von Ossowski
KrankenhausplanungKrankenhausreformLeistungsgruppenGebietskonferenzenVersorgungssicherheit

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller greift die Antwort der Landesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage (1173) auf, in der diese erklärt hatte, dass einzelne Strukturveränderungen und Leistungskonzentrationen bereits vor Abschluss des Fünften Krankenhausplans umgesetzt werden, sofern sie in das 'Zielbild des Gesundheitsministeriums' passen. Der Fragesteller will wissen, wie dieses Zielbild, vorgezogene Strukturentscheidungen und die noch laufenden Beteiligungs- und Planungsverfahren (Gebietskonferenzen, Landeskonferenz für Krankenhausplanung) zusammenwirken. Hintergrund ist, dass die Leistungsgruppenverteilung laut Landesregierung im vierten Quartal 2026 abgeschlossen und in Gebietskonferenzen im Dezember 2026/Januar 2027 vorgestellt werden soll; der Fünfte Krankenhausplan soll im September 2027 beschlossen werden und zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.

👥 Wer ist betroffen?

Krankenhausträger in Brandenburg, insbesondere jene, die von Schließungen, Leistungseinschränkungen, Leistungsverlagerungen oder Kooperationen betroffen sind; außerdem die Gebietskonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten, die Landeskonferenz für Krankenhausplanung sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Zukunft (MASGZ).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt zehn Fragen: Was das Ministerium konkret unter dem 'Zielbild' versteht und wie es dokumentiert ist; wer an dessen Erarbeitung beteiligt war; nach welchen Kriterien geprüft wird, ob vorgezogene Maßnahmen zum Zielbild passen, und ob dieses veröffentlicht wird; welchen Einfluss die Gebietskonferenzen noch auf bereits vorab bewertete Strukturveränderungen haben; wie verfahren würde, wenn Gebietskonferenzen abweichende Empfehlungen aussprechen; wie verhindert wird, dass vorgezogene Entscheidungen die spätere Auswahl zwischen mehreren geeigneten Krankenhäusern vorwegnehmen; ob und wie geprüft wird, ob weitere Träger für eine Leistungsgruppe in Betracht kommen; was genau mit der 'Einbindung' des MASGZ seit dem 1. Januar 2026 gemeint ist (Information, Austausch, Abstimmung, Billigung oder förmliche Entscheidung); welche rechtlichen Risiken bei vorgezogenen Strukturentscheidungen im Hinblick auf spätere Feststellungsbescheide gesehen werden; und welche Erkenntnisse aus Gerichtsverfahren zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen gezogen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Im Fließtext der Anfrage werden jedoch Angaben aus der vorherigen Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1173 wiedergegeben: Die Leistungsgruppenverteilung soll im vierten Quartal 2026 im Entwurf abgeschlossen werden, die Vorstellung in Gebietskonferenzen der fünf Versorgungsgebiete ist für Dezember 2026 bzw. Januar 2027 vorgesehen, der Beschluss des Fünften Krankenhausplans für September 2027 und dessen Inkrafttreten zum 1. Januar 2028. Zudem gibt der Fragesteller wieder, dass laut Landesregierung das MASGZ bei allen seit dem 1. Januar 2026 bekannt gewordenen Schließungen, Leistungseinschränkungen, -verlagerungen oder Kooperationen vor deren öffentlicher Bekanntgabe eingebunden war und diese im Rahmen von Einzelfortschreibungen des Vierten Krankenhausplans bewertet werden.

⚡ Einordnung

Eingereicht von André von Ossowski (WfB-Gruppe). Es handelt sich um eine Kleine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt dem Dokument nicht bei. Das Dokument bezieht sich ausdrücklich auf die vorangegangene Kleine Anfrage 1173 und referenziert darin genannte Zeitangaben (Leistungsgruppenverteilung 4. Quartal 2026, Gebietskonferenzen Dezember 2026/Januar 2027, Beschluss des Fünften Krankenhausplans September 2027, Inkrafttreten 1. Januar 2028) sowie die Angabe, dass das MASGZ seit dem 1. Januar 2026 bei bekannt gewordenen Strukturveränderungen eingebunden war. Zudem wird auf gerichtliche Verfahren zur leistungsgruppenbezogenen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen verwiesen, ohne dass das Dokument hierzu weitere Details oder Aktenzeichen nennt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3239, Wahlperiode 8, eingereicht 13. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.