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BrandenburgKleine AnfrageWfB

❓ Krankenhaus - Finanzierung der geplanten Poliklinik in Wittstock/Dosse - werden Mittel aus dem Zukunftspaket Brandenburg zurückgehalten?

14. August 2026Dokument 8/3241 · WP 8Brandenburg
André von Ossowski
PoliklinikKrankenhausschließungZukunftspaket BrandenburgStädtebauförderungSondervermögen

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt die Landesregierung zur Finanzierung einer geplanten Poliklinik bzw. eines Medizinischen Versorgungszentrums in Wittstock/Dosse, die als Ersatz für den Ende 2026 schließenden Krankenhausstandort der KMG Kliniken dienen soll. Laut Fragesteller hatte die damalige Gesundheitsministerin Britta Müller im Februar 2026 eine Landesförderung von rund 24 Millionen Euro angekündigt, doch nach aktuellen Medienberichten sei die verbindliche Förderung weiterhin offen. Der Fragesteller sieht die genannte Begründung, der Landtag habe der Förderung noch nicht zugestimmt, als erklärungsbedürftig an und bezieht sich dabei auf das bereits beschlossene Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“.

👥 Wer ist betroffen?

Die Stadt Wittstock/Dosse und ihre Einwohner, die Patienten des bisherigen KMG-Krankenhausstandortes, die KMG Kliniken sowie die Landesregierung (insbesondere das zuständige Gesundheitsressort) als Adressat der Anfrage.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: ob die Landesregierung uneingeschränkt an der rund 24-Millionen-Euro-Förderung festhält; ob für das Vorhaben eine gesonderte Zustimmung des Landtags erforderlich ist und auf welcher Rechtsgrundlage; warum die Förderung vom noch nicht beschlossenen Doppelhaushalt 2027/2028 abhängig gemacht wird, obwohl die Mittel aus dem bereits errichteten Sondervermögen stammen; wann die zugehörige Förderrichtlinie in Kraft gesetzt wurde bzw. wird; ob die für 2026 angekündigten zwölf Millionen Euro für Polikliniken vollständig zur Bewirtschaftung bereitstehen; ob bereits ein Förderantrag gestellt wurde und welchen Bearbeitungsstand die Städtebauförderung hat; in welcher Höhe Mittel bereits veranschlagt, reserviert oder bewilligt sind; welche Hindernisse einer verbindlichen Mittelbindung entgegenstehen; ob Mittel zurückgehalten, umgeschichtet oder zur Entlastung des Kernhaushalts verwendet werden sollen; warum zunächst nur ein „Letter of Intent“ geschlossen werden soll und welche Bindungswirkung dieser hat; bis wann verbindliche Förderentscheidungen vorgelegt werden; und welcher Zeitplan für Planung, Bewilligung, Baubeginn und Inbetriebnahme der Poliklinik sowie die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Übergangszeit vorgesehen ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Laut Fragesteller kündigte die damalige Gesundheitsministerin Britta Müller am 27. Februar 2026 eine Landesförderung von insgesamt rund 24 Millionen Euro an (rund zwölf Millionen Euro über die Poliklinik-Förderrichtlinie, rund zwölf Millionen Euro aus der Städtebauförderung), während die Stadt Wittstock/Dosse einen Eigenanteil von rund drei Millionen Euro übernehmen solle. Der Fragesteller führt weiter aus, Brandenburg erhalte aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes insgesamt 2.999.200.000 Euro, im Zukunftspaket Brandenburg seien bis zu 460 Millionen Euro für die Krankenhausreform vorgesehen, davon 40 Millionen Euro für regionale Gesundheitsstrukturen, und für 2026 seien zwölf Millionen Euro für Polikliniken angekündigt worden.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von André von Ossowski (WfB-Gruppe). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die im Text genannten Zahlen (rund 24 Millionen Euro Gesamtförderung, rund 12 Millionen Euro Förderrichtlinie, rund 12 Millionen Euro Städtebauförderung, rund 3 Millionen Euro Eigenanteil der Stadt, 2.999.200.000 Euro Bundesmittel für Brandenburg, bis zu 460 Millionen Euro für die Krankenhausreform, 40 Millionen Euro für regionale Gesundheitsstrukturen, 12 Millionen Euro für Polikliniken im Jahr 2026) stammen aus der Darstellung des Fragestellers. Der Text verweist auf das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ als bereits vom Landtag beschlossene Grundlage sowie auf das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz des Bundes.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3241, Wahlperiode 8, eingereicht 14. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.