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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Personalausstattung - Amtshilfe der Bundespolizei nach Anforderung durch die Landespolizei

10. August 2026Dokument 8/3242 · WP 8Brandenburg
Wilko Möller
AmtshilfeBundespolizeiLandespolizeiStreifenwagenPersonalausstattung

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Wilko Möller (AfD-Fraktion) fragt die Landesregierung, wie oft die Landespolizei in den Jahren 2024, 2025 und 2026 die Bundespolizei um Amtshilfe ersucht hat, weil eigene Kräfte gebunden oder nicht vorhanden waren. Hintergrund ist laut Fragesteller ein Hinweis von Zeugen, dass insbesondere die Landespolizei in Frankfurt (Oder) wiederholt die Bundespolizei um Unterstützung bitten musste. Zusätzlich wird nach der Anzahl der eingesetzten Polizeistreifen in den kreisfreien Städten und Landkreisen Brandenburgs gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Landespolizei Brandenburg, Bundespolizei, die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Brandenburg an der Havel sowie die 14 Landkreise des Landes Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: (1) wie oft 2024-2026 Amtshilfe der Bundespolizei angefordert wurde, aufgeschlüsselt nach Einsatztag und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt; (2) welche polizeilichen Sachverhalte dabei speziell im Einsatzraum Frankfurt (Oder) vorlagen; (3) wie viele Kräfte angefordert und wie viele tatsächlich eingesetzt wurden; (4) ob auch Spezialkräfte angefordert wurden; (5)-(9) wie viele Polizeistreifen pro Schicht in den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel sowie den 14 Landkreisen zwischen 2025 und Juli 2026 im Einsatz waren und welche Mindeststärke die Landesregierung dafür für erforderlich hält.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass zu den Fragen 1 bis 3 keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt, also keine Zahlen zu Häufigkeit, Sachverhalten oder angeforderten/eingesetzten Kräften vorliegen. Zu Frage 4 teilt die Landesregierung mit, dass Spezialkräfte bzw. Spezialeinheiten der Bundespolizei nicht angefordert wurden. Zu den Fragen 5 bis 9 erklärt die Landesregierung, dass es keine Festlegung einer Mindeststärke für Polizeistreifen gibt; die Planung der Funkstreifenwagen erfolgt durch die jeweils verantwortliche Polizeiinspektion und richtet sich nach der Einsatzlage, Einsatzschwerpunkten und erwarteten Belastungszeiten, weshalb sie tages- und saisonalen Schwankungen unterliegt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Drucksache 8/3108) vom Abgeordneten Wilko Möller der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt mit dieser Drucksache 8/3242 vor. Die Landesregierung verweist zur rechtlichen Grundlage der Zusammenarbeit von Bundes- und Landespolizei auf Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes. Zu den konkreten Zahlenfragen (Häufigkeit der Amtshilfe, Anzahl angeforderter/eingesetzter Kräfte, Streifenanzahl) macht die Landesregierung keine Angaben, da laut ihrer Aussage keine entsprechende statistische Erfassung erfolgt bzw. keine Mindeststärke festgelegt ist. Die im Vorbemerkungstext des Fragestellers genannte Behauptung, die Landespolizei in Frankfurt (Oder) habe wiederholt Amtshilfe benötigt, stützt sich laut Fragesteller auf Zeugenhinweise und wird von der Landesregierung in ihrer Antwort nicht bestätigt oder widerlegt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3242, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.