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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Öffentlicher Gesundheitsdienst - Stand der Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Brandenburg und die weitere Finanzierung ab 2027

10. August 2026Dokument 8/3243 · WP 8Brandenburg
Christian Dorst, Andreas Kutsche
Öffentlicher GesundheitsdienstPakt für den ÖGDPersonalaufwuchsGesundheitsämterKommunalfinanzierung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), eine 2020 von Bund und Ländern initiierte Vereinbarung zur personellen und digitalen Stärkung der Gesundheitsämter. Es geht um den Umsetzungsstand in Brandenburg, die bisher erhaltenen und ausgezahlten Bundesmittel, die geschaffenen Stellen sowie die Frage, wie die Finanzierung ab 2027 weitergehen soll, wenn sich der Bund zurückzieht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Kommunen allgemein im Hinblick auf ihre Finanzlage.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: Welche Bundesmittel erhielt Brandenburg 2021 bis 2026 aus dem Pakt ÖGD? In welcher Höhe und für welche Stellen wurden Mittel an die Gesundheitsämter ausgezahlt? Beteiligen sich die Landkreise finanziell an den zusätzlichen Stellen? Wurde das Ziel einer nachhaltigen Personalverbesserung erreicht? Wie ist der Stand der Verständigung mit dem Bund zur Verstetigung der Finanzierung über 2026 hinaus? Welche Prüfergebnisse gibt es zur Unterstützung durch den Bund laut Koalitionsvertrag? Wie soll die Finanzierung ab 2027 ohne Bundesbeteiligung erfolgen? Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten über den Pakt für den Bevölkerungsschutz?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Brandenburg erhielt 2021 bis 2026 Umsatzsteueranteile von insgesamt 94,2 Mio. Euro in sechs Tranchen (6,1 / 10,6 / 15,2 / 18,2 / 21,3 / 22,8 Mio. Euro). An die Landkreise und kreisfreien Städte wurden bis 31.12.2025 insgesamt 60.536.020,93 Euro ausgezahlt. Seit 2021 wurden laut Meldung der Landkreise 209 Stellen (Vollzeitäquivalente) in den Gesundheitsämtern geschaffen, davon 189 besetzt, 172 davon unbefristet. Eine Eigenbeteiligung der Landkreise an der Finanzierung dieser Stellen ist für die Laufzeit des Pakts nicht erforderlich. Der Bundeskanzler teilte am 10. März 2026 mit, dass eine Fortsetzung des Pakts aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig sei; er verweist auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes vom 17. März 2023, der die Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz kritisiert, sowie auf einen daraus resultierenden Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages. Bund und Länder haben am 25. Juni 2026 Einigungen zu Finanzentlastungen der Kommunen und zu einer Finanzreform der Städte und Gemeinden beschlossen. Die Landesregierung prüft laut eigener Aussage derzeit Unterstützungsmöglichkeiten über den Pakt für den Bevölkerungsschutz; die weitere Ausgestaltung sei noch offen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1160 (Drucksache 8/3111) von den Abgeordneten Christian Dorst und Andreas Kutsche der BSW-Fraktion. Die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Genannte Zahlen: Gesamtbundesmittel 94,2 Mio. Euro (2021–2026), davon 60.536.020,93 Euro an Landkreise/kreisfreie Städte ausgezahlt (Stand 31.12.2025); 209 geschaffene, 189 besetzte, 172 unbefristet besetzte Stellen. Die Landesregierung verweist auf den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 17.03.2023 und die Mitteilung des Bundeskanzlers vom 10.03.2026 zur verfassungsrechtlichen Unzulässigkeit einer Fortsetzung des Pakts. Weitere Maßnahmen können laut Landesregierung noch bis 31.12.2026 finanziert werden.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3243, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.