❓ Krankenhaus - Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg - Wird der angekündigte Krankenhausplanungsprozess noch eingehalten?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg. Der Fragesteller stellt fest, dass der angekündigte Zeitplan für den Fünften Krankenhausplan mehrfach verschoben wurde, während an mehreren Krankenhausstandorten bereits weitreichende Strukturentscheidungen bekannt gegeben oder umgesetzt werden. Die Landesregierung erläutert in ihrer Antwort die Gründe für die Verschiebung und den aktuellen Stand des Planungsverfahrens.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Krankenhäuser in Brandenburg, insbesondere das Evangelische Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow, das St. Josefs-Krankenhaus Potsdam, das Klinikum Ernst von Bergmann, das Krankenhaus Märkisch-Oderland (Standort Strausberg) und das Klinikum Dahme-Spreewald; zudem die Landeskonferenz für Krankenhausplanung, Kostenträger, kommunale Spitzenverbände und das Gesundheitsministerium (MASGZ).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Hält die Landesregierung am ursprünglichen Ablauf der Krankenhausplanung fest, und falls nein, welche Änderungen gab es und warum? Welche Gründe führten zur mehrfachen Verschiebung des Zeitplans und welche Verfahrensschritte sind abgeschlossen bzw. offen? Was ist mit der 'konkret werdenden Entwicklung' gemeint, auf die das Ministerium reagiere? Welche Bedeutung haben Gebietskonferenzen und Landeskonferenz noch, wenn Strukturentscheidungen bereits vorher bekannt werden? Bei welchen seit 1. Januar 2026 bekannten Schließungen, Leistungseinschränkungen, -verlagerungen oder Kooperationen war das Ministerium vorab eingebunden? Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen solche Abstimmungen vor Abschluss des Planungsverfahrens? Wann wurde das Ministerium über die Schließung der Pädiatrie in Ludwigsfelde-Teltow und die Strukturveränderungen zwischen St. Josefs-Krankenhaus Potsdam und Klinikum Ernst von Bergmann informiert, und welche Prüfungen gingen den Entscheidungen voraus?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das am 15. April 2026 in Kraft getretene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) Fristen verändert habe: Die Meldung der Leistungsgruppen an das InEK verschiebe sich auf den 30. September 2027, der Fünfte Krankenhausplan solle zum 1. Januar 2028 in Kraft treten (statt ursprünglich vorgesehener Fristen zum 31. Oktober 2026). Grund sei auch ein zweites Antrags- und Begutachtungsverfahren vom 9. Juni bis 10. Juli 2026, da sich durch das KHAG Qualitätskriterien und die Zahl der Leistungsgruppen geändert hätten. Ab Mitte August 2026 soll die Beauftragung des Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg gestaffelt erfolgen, der die Prüfung in der Regel innerhalb von zehn Wochen abschließt. Gebietskonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten seien für Dezember 2026/Januar 2027 geplant, der Beschluss der Landesregierung zum Krankenhausplan für September 2027. Zu Frage 5 listet die Landesregierung tabellarisch auf: Schließung der Geburtshilfe am Krankenhaus Märkisch-Oderland, Standort Strausberg (30. Juni 2026), Schließung der stationären Kinder- und Jugendmedizin am Ev. Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow (31. Juli 2026, Tagesklinik bleibt erhalten), Schließung der HNO-Abteilung am Klinikum Dahme-Spreewald (1. Juli 2026) sowie eine träger- und standortübergreifende Angebotskonzentration zwischen St. Josefs-Krankenhaus Potsdam und Klinikum Ernst von Bergmann (ab 1. August 2026) — bei allen sei das Ministerium vorab eingebunden gewesen, Rechtsgrundlage seien §§ 12 und 13 BbgKHEG im Rahmen von Einzelfortschreibungen des Vierten Krankenhausplans unter Einbezug der Landeskonferenz für Krankenhausplanung. Zum Evangelischen Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow verweist die Landesregierung auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1101 und gibt an, der Träger (Diakonissenhaus) habe das MASGZ im September 2025 erstmals über Änderungsnotwendigkeiten informiert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten André von Ossowski (WfB-Gruppe) eingereicht (Drucksache 8/3133); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Die Landesregierung benennt als Rechtsgrundlagen das Brandenburgische Krankenhausentwicklungsgesetz (BbgKHEG, §§ 12 und 13), das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und das am 15. April 2026 in Kraft getretene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Genannte Fristen: zweites Antragsverfahren 9. Juni bis 10. Juli 2026, Beauftragung des Medizinischen Dienstes ab Mitte August 2026 (Prüfdauer rund zehn Wochen), Gebietskonferenzen geplant Dezember 2026/Januar 2027, Meldung der Leistungsgruppen an das InEK bis 30. September 2027, Inkrafttreten des Fünften Krankenhausplans zum 1. Januar 2028, Beschluss der Landesregierung geplant für September 2027. Die Landeskonferenz für Krankenhausplanung besteht laut Antwort aus Landeskrankenhausgesellschaft, Kostenträgern, kommunalen Spitzenverbänden und dem MASGZ. Es wird auf die frühere Kleine Anfrage 1101 ('Schließung der Kinderklinik in Ludwigsfelde') verwiesen.