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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe - Ökologische Kompensation und regionale Aufwertung durch Windenergie in der Region um Biegen

10. August 2026Dokument 8/3245 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf, Oliver Skopec
Naturschutzrechtliche AusgleichsabgabeWindenergieanlagenErsatzzahlungenKompensationsmaßnahmenRadverkehrsinfrastruktur

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit den naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Windenergieanlagen in der Region um Biegen (Gemeinde Briesen (Mark), Landkreis Oder-Spree) festgesetzt wurden. Die Fragesteller wollen wissen, in welchem Umfang diese Maßnahmen und die damit verbundenen Ersatzzahlungen zur Aufwertung der Standortregion beitragen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur entlang der L33 und L37.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinde Briesen (Mark) mit dem Ortsteil Biegen, der Landkreis Oder-Spree, Betreiber und Vorhabenträger von Windenergieanlagen in der Region, das Landesamt für Umwelt (LfU) als Genehmigungsbehörde sowie der Naturschutzfonds Brandenburg als zuständige Stiftung für Ersatzzahlungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Welche Windenergieanlagen wurden seit 2018 im Umkreis von 10 km um Biegen genehmigt oder errichtet? Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden festgesetzt und welchem Zweck dienen sie? Wo befinden sich diese Maßnahmen räumlich? In welchen Fällen wurden Ersatzzahlungen nach § 15 BNatSchG geleistet und wofür wurden sie verwendet? Nach welchen Kriterien wird über den Ort der Kompensation entschieden? Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, Ersatzzahlungen oder Kompensationsmaßnahmen für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Raum Biegen einzusetzen, etwa durch Entsiegelung landwirtschaftlicher Wege? Welche Stellen führen Übersichten über die Maßnahmen im Landkreis Oder-Spree?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Details zu den Windenergievorhaben, den jeweiligen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie den Ersatzzahlungen in den Anlagen 1 bis 3 (Tabellen) dargestellt sind. Ersatzzahlungen werden als zweckgebundene Abgabe an das Land entrichtet und über den Naturschutzfonds Brandenburg nach § 6 Abs. 2 BbgNatSchAG weitergeleitet; bei Vorhaben innerhalb eines Bebauungsplangebietes (lfd. Nr. 11, 15, 16, 18, 19, 20, 21 der Anlage 1) wird keine Ersatzzahlung erhoben. Die Landesregierung antwortet, dass eine Verwendung von Ersatzzahlungen oder Kompensationsmaßnahmen für die Radverkehrsinfrastruktur rechtlich nicht möglich sei, da Ersatzzahlungen nach § 15 Abs. 6 BNatSchG ausschließlich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden dürfen und Wegebaumaßnahmen sich nicht als Kompensationsmaßnahme eigneten. Auch die Entsiegelung vollversiegelter Wege zu weiterhin nutzbaren Spurwegen lehnt die Landesregierung als Kompensationsmaßnahme ab, da entsiegelte Flächen dauerhaft den Funktionen des Naturhaushalts zur Verfügung stehen müssten. Das Landesamt für Umwelt (LfU) führt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS WebGIS) gem. § 17 Abs. 6 BNatSchG; für den bauplanungsrechtlichen Ausgleich bestehen keine zentralen Übersichtspflichten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Sven Hornauf und Oliver Skopec der BSW-Fraktion eingereicht; die Landesregierung hat vollständig geantwortet, namens der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Landesregierung stellt klar, dass Biegen ein Ortsteil der Gemeinde Briesen (Mark) ist, nicht der Gemeinde Jacobsdorf, wie im Klammerzusatz der Frage 1 angegeben. Mit dieser Antwort wird zugleich die wortgleiche Kleine Anfrage Nr. 1190 beantwortet. Die Antwort verweist auf §§ 13 ff. und § 15 BNatSchG, § 6 und § 33 BbgNatSchAG sowie § 3 NatSchZustV als rechtliche Grundlagen. Als zuständige Stiftung wird der Naturschutzfonds Brandenburg genannt, dessen Stiftungsrat am 17.11.2021 Leitlinien beschlossen hat, wonach vorrangig Projekte in Gemeinden unterstützt werden sollen, aus denen Ersatzzahlungen durch Windenergieanlagen stammen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3245, Wahlperiode 8, eingereicht 10. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.