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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Synthetischer Kraftstoff - Wie weiter mit dem Projekt "Brandenburg eSAF" nach der Abwicklung von ZAFFRA?

10. August 2026Dokument 8/3246 · WP 8Brandenburg
Niels-Olaf Lüders, Jenny Meyer, Stefan Roth
synthetischer KraftstoffeSAFgrüner WasserstoffFördermittelPCK-Raffinerie Schwedt

📋 Worum geht es?

Das Projekt „Brandenburg eSAF“ soll am Industriestandort Schwedt synthetische Flugkraftstoffe aus grünem Wasserstoff und biogenem Kohlendioxid herstellen. Trägerin ist die Concrete Chemicals GmbH, ein Joint Venture aus ENERTRAG und ZAFFRA, wobei ZAFFRA wiederum ein Joint Venture der Unternehmen Topsoe und Sasol ist. Ende Juni 2026 wurde bekannt, dass die Mutterunternehmen Topsoe und Sasol das Joint Venture ZAFFRA abwickeln wollen, was Auswirkungen auf die Gesellschafterstruktur des Projekts haben kann.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Projekt „Brandenburg eSAF“ und seine Trägergesellschaft Concrete Chemicals GmbH, die beteiligten Unternehmen ENERTRAG, ZAFFRA, Topsoe und Sasol, die PCK Raffinerie GmbH als Flächeneigentümerin in Schwedt sowie Bund und Land Brandenburg als Fördermittelgeber.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie hoch ist die Gesamtinvestition und die Aufteilung der 350 Mio. Euro Fördermittel zwischen Bund und Land? Ist die Förderung an das bisherige Joint Venture gebunden oder können Partner ausgetauscht werden? An welche Bedingungen ist der Förderbescheid geknüpft? Wann und wie erfuhr die Landesregierung von der ZAFFRA-Abwicklung? Welche Gründe und Auswirkungen sind bekannt? Gibt es Übernahmeinteressenten für ZAFFRA? Haben alle Gesellschafter der PCK Raffinerie GmbH und die Bundesnetzagentur der Flächennutzung zugestimmt? Wie viel Wasserstoff, CO₂ und Strom werden für die Produktion benötigt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die geplante Gesamtinvestition über 500 Mio. Euro beträgt, wovon 70 % der Fördersumme vom Bund und 30 % vom Land Brandenburg getragen werden. Zuwendungsempfängerin ist die Concrete Chemicals GmbH (ENERTRAG/ZAFFRA); Gesellschafterwechsel seien möglich, sofern zuwendungsrechtliche Anforderungen erfüllt bleiben. Die Förderung ist an den Erhalt von Beschäftigung, Wertschöpfung und Know-how sowie an die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gebunden; konkrete Tranchen seien Gegenstand laufender Haushaltsverhandlungen. Die ZAFFRA-Abwicklung sei Ende Juni 2026 in der PCK Task Force angesprochen worden; Gründe dafür seien der Landesregierung nicht bekannt. Zu Planungsstand, Flächenzustimmungen der PCK-Gesellschafter und der Bundesnetzagentur sowie zur Herkunft des biogenen CO₂ liegen der Landesregierung keine Informationen vor. ENERTRAG halte nach Kenntnis der Landesregierung grundsätzlich am Projekt fest. Für 30.000 Tonnen eSAF würden etwa 60.000 Tonnen biogenes CO₂ und 7.500 Tonnen grüner Wasserstoff benötigt; ENERTRAG plane einen 300-MW-Elektrolyseur in einer ersten Ausbaustufe, bis Ende 2027 solle eine Kapazität von 400 MW und über 30.000 Tonnen Wasserstoffproduktion pro Jahr möglich sein. Für eine Tonne eSAF würden je nach Technologie etwa 40.000–70.000 kWh Strom benötigt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Nr. 1177, Drucksache 8/3137) von Abgeordneten der BSW-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde von der Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa erteilt. Die Landesregierung nennt eine Gesamtinvestition von über 500 Mio. Euro, eine Förderaufteilung von 70 % Bund und 30 % Land auf die zugesagten 350 Mio. Euro, sowie konkrete Mengenangaben (60.000 t biogenes CO₂, 7.500 t grüner Wasserstoff, 300 MW bzw. 400 MW Elektrolyseleistung, 40.000–70.000 kWh pro Tonne eSAF). Zu mehreren Fragen (Planungsstand, Flächenzustimmungen, Gründe der ZAFFRA-Abwicklung, Herkunft des CO₂) erklärt die Landesregierung ausdrücklich, dass ihr keine Informationen vorliegen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3246, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.