Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Krankenhaus - Militärisch nutzbare "Dual-Use-Flächen" und Kapazitäten beim Neubau des Klinikums Ernst von Bergmann in Potsdam

10. August 2026Dokument 8/3247 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche
KrankenhausneubauDual-Use-FlächenVerteidigungsfallGesundheitssicherstellungsgesetzzivile Notfallversorgung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller greifen Medienberichte auf, wonach beim geplanten Neubau des Klinikums Ernst von Bergmann in Potsdam sogenannte "Dual-Use-Flächen" entstehen könnten, die im Bündnis- oder Verteidigungsfall auch der Behandlung verwundeter Soldaten dienen könnten. Genannt wurden laut den Fragestellern unter anderem geschützte Operationsflächen und zusätzliche Bettenkapazitäten, zudem stehe eine mögliche finanzielle Beteiligung des Bundes oder der Bundeswehr im Raum. Die Landesregierung antwortet, ihr lägen dazu keine Informationen vor.

👥 Wer ist betroffen?

Das Klinikum Ernst von Bergmann als kommunaler Schwerpunktversorger für Potsdam und die umliegenden Landkreise, die dortige zivile Notfall- und Regelversorgung sowie potenziell weitere Krankenhäuser und Krankenhausneubauten in Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen unter anderem: welche Gespräche seit dem 1. Januar 2024 zwischen Landesregierung, Stadt Potsdam, Klinikum, Bund und Bundeswehr zu einer Bundesfinanzierung oder militärischen Mitnutzung stattfanden; welche schriftlichen Zusagen, Vereinbarungen oder Förderanträge dazu vorliegen; welche baulichen Bereiche als "Dual-Use-Flächen" vorgesehen sind; welche Gegenleistungen oder Zugriffsrechte mit einer Bundesfinanzierung verbunden wären; wer im Krisen- oder Verteidigungsfall über die Nutzung und die Priorisierung von Patienten entscheidet; welches zusätzliche Personal benötigt würde und wer es finanziert; wie die zivile Versorgung vor Einschränkungen geschützt werden soll; welche weiteren Krankenhäuser für vergleichbare Konzepte geprüft werden; und welche Bedeutung das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz für den Klinikneubau hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, ihr lägen keine Informationen zu einer militärischen Mitnutzung von Flächen des geplanten Neubaus vor; sie sei an keinen Gesprächen zur Nutzung baulicher Bereiche oder technischer Anlagen als "Dual-Use-Flächen" beteiligt gewesen. Einzelheiten zu Aufgabenverteilung, Anforderungen und Kapazitätsnutzung im Bündnis- oder Verteidigungsfall unterlägen zudem besonderen Geheimhaltungsvorgaben. Das Gesundheitssicherstellungsgesetz befinde sich derzeit in der Vorbereitungsphase; mögliche Auswirkungen auf bauliche oder organisatorische Anforderungen bei Klinikneubauten könnten derzeit nicht abgesehen werden. Der Landesregierung liege zudem keine Kenntnis von "Dual-Use-Konzepten" für Bestandskrankenhäuser oder geplante Krankenhausneubauten in Brandenburg vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1168 (Drucksache 8/3122) vom Abgeordneten Andreas Kutsche der BSW-Fraktion. Die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Laut Landesregierung liegen keine Informationen zu einer militärischen Mitnutzung des Klinikneubaus vor; Angaben zu Kapazitätsnutzung im Verteidigungsfall unterliegen nach Angabe der Landesregierung besonderen Geheimhaltungsvorgaben. Das Gesundheitssicherstellungsgesetz wird von der Landesregierung als derzeit in Vorbereitung befindlich bezeichnet.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3247, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.