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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Dienstreise - Dienstreisen von Mitgliedern der Landesregierung

11. August 2026Dokument 8/3248 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
AuslandsdienstreisenReisekostenDienstreiserechtTransparenzRegierungshandeln

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft Auslandsdienstreisen von Mitgliedern der Landesregierung Brandenburg (einschließlich Staatssekretärinnen und Staatssekretären) im Zeitraum 2020 bis 2026 sowie geplante Reisen für den Rest von 2026 und 2027. Der Fragesteller möchte wissen, welche Reisen unternommen wurden, wer sie finanziert hat, welche Kosten entstanden sind und welche rechtlichen Vorgaben für Genehmigung und Abrechnung gelten. Zudem wird nach privaten Begleitpersonen bei diesen Reisen gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder der Landesregierung Brandenburg, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die Staatskanzlei sowie die jeweiligen Ministerien, die Dienstreisen planen und abrechnen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: welche Auslandsdienstreisen die Regierungsmitglieder 2020 bis 2026 unternommen haben (Frage 1); in welchen Fällen die einladende Stelle die Reisekosten übernommen hat (Frage 2); welche Kosten dem Land dadurch entstanden sind (Frage 3); nach welchen Vorgaben Kosten erstattet und Reisen genehmigt werden (Frage 4); welche Regularien für private Begleitpersonen gelten (Frage 5); in welchen Fällen es solche Begleitungen gab (Frage 6); ob dadurch Zusatzkosten entstanden sind (Frage 7); ob Begleitpersonen an offiziellen Programmpunkten teilnahmen (Frage 8); ob Regierungsmitglieder selbst als private Begleitung an Reisen anderer beteiligt waren (Frage 9); und welche Auslandsdienstreisen für den Rest von 2026 und 2027 bereits geplant sind (Frage 10).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Für Auslandsdienstreisen, die über die Zentrale Bezügestelle abgerechnet wurden, entstanden zwischen 2020 und dem 30. Juni 2026 Kosten von 92.181,50 Euro; teilweise rechnen Ressorts selbst ab (z. B. über Firmenkreditkarten), diese Kosten sind nicht zentral erfasst. Rechtsgrundlage ist u. a. § 9 Abs. 2 des Brandenburgischen Ministergesetzes i. V. m. § 2 Bundesreisekostengesetz; Mitglieder der Landesregierung benötigen keine Genehmigung für Dienstreisen, müssen aber bei Abwesenheit über fünf Tagen und bei Auslandsreisen Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten herstellen (§ 11 Geschäftsordnung der Landesregierung). Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterliegen als Landesbeamte teils ressortinternen Genehmigungspflichten. Kosten für private Begleitpersonen werden laut Bundesreisekostengesetz nicht erstattet. Zu privaten Begleitungen bei den gelisteten Reisen liegen der Landesregierung keine Angaben vor (Fragen 6, 7, 8, 9 entfallen bzw. sind unbekannt). Eine Anlage listet konkrete Auslandsdienstreisen von 2020 bis 2022 mit Namen, Funktion, Datum, Reiseziel und Anlass.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) gestellt (Drucksache 8/3053); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister der Finanzen erteilt. Die Landesregierung nennt konkrete Kosten von 92.181,50 Euro für zentral abgerechnete Auslandsdienstreisen zwischen 2020 und 30. Juni 2026, verweist auf § 9 Abs. 2 Brandenburgisches Ministergesetz, § 2 Bundesreisekostengesetz, § 11 Geschäftsordnung der Landesregierung, Artikel 89 Satz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg und § 63 Abs. 1 Landesbeamtengesetz. Die Landesregierung erklärt, dass eine vollständige Erfassung aller dezentral abgerechneten Kosten eine Einzelfallprüfung erfordern würde, die im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich sei.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3248, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.