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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe - Ökologische Kompensation und regionale Aufwertung durch Windenergievorhaben in der Region um Biegen

10. August 2026Dokument 8/3249 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf, Oliver Skopec
WindenergieNaturschutzrechtliche AusgleichsabgabeErsatzzahlungKompensationsmaßnahmenRadverkehrsinfrastruktur

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller erkundigen sich nach naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ersatzzahlungen im Zusammenhang mit Windenergieanlagen im Umkreis von 10 Kilometern um den Ortsteil Biegen (Gemeinde Briesen (Mark)) im Landkreis Oder-Spree. Hintergrund ist laut den Fragestellern, dass in der Region Infrastrukturdefizite bestehen, insbesondere bei straßenbegleitenden Radwegen entlang der L33 und L37, und sie wollen wissen, ob Kompensationsmaßnahmen zur Aufwertung der Standortregion beitragen.

👥 Wer ist betroffen?

Der Ortsteil Biegen, die Gemeinde Briesen (Mark) und der Landkreis Oder-Spree sowie dort tätige Windenergievorhabenträger und Betreiber.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen unter anderem: welche Windenergievorhaben seit dem 1. Januar 2018 im Umkreis von 10 km um Biegen genehmigt, errichtet wurden oder sich im Verfahren befinden; welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dafür festgesetzt wurden und welchem Zweck sie dienen; wo diese Maßnahmen räumlich umgesetzt werden; in welchen Fällen Ersatzzahlungen nach § 15 BNatSchG festgesetzt oder geleistet wurden und wofür diese verwendet wurden oder werden sollen; nach welchen Kriterien der Standort von Kompensationsmaßnahmen bestimmt wird; ob die Landesregierung darauf hinwirken kann, dass Kompensationsleistungen vorrangig der Standortregion zugutekommen, etwa für die Aufwertung öffentlicher Räume oder Wegeverbindungen; ob rechtliche oder fachliche Möglichkeiten bestehen, Radverkehrsinfrastruktur im Raum Biegen (L33, L37) im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen zu verbessern, alternativ ob die Entsiegelung land- oder forstwirtschaftlicher Wege als Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden könnte; und welche Stellen zentrale Übersichten über solche Maßnahmen und Zahlungen im Landkreis Oder-Spree führen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung beantwortet die Anfrage inhaltlich nicht eigenständig, sondern verweist durchgehend auf ihre Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 1162, da die Fragestellungen bis auf die Gemeindebezeichnung in den Fragen 1 und 4 wörtlich identisch seien. Zu Frage 1 wird auf Anlage 1 der Antwort zu Nr. 1162 verwiesen, zu den Fragen 2 bis 5 auf Anlage 2, zu Frage 6 auf Anlage 3, und zu den Fragen 7 bis 11 auf die entsprechenden Antworten zu Nr. 1162. Die Landesregierung stellt klar, dass Biegen ein Ortsteil der Gemeinde Briesen (Mark) ist und nicht, wie in der Kleinen Anfrage Nr. 1162 fälschlich dargestellt, der Gemeinde Jacobsdorf; dies sei bei der Beantwortung von Nr. 1162 berücksichtigt worden. Die konkreten Zahlen und Fakten selbst sind im vorliegenden Dokument nicht enthalten, sondern nur in den Anlagen zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1162.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1190 von den Abgeordneten Sven Hornauf und Oliver Skopec (BSW-Fraktion). Die Antwort liegt vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Namen der Landesregierung erteilt. Das Dokument verweist für alle inhaltlichen Antworten auf Drucksache 8/3163 (Kleine Anfrage Nr. 1190) sowie auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage Nr. 1162 inklusive deren Anlagen 1 bis 3. Die Landesregierung benennt als Rechtsgrundlagen §§ 13 ff. und § 15 BNatSchG, auf die sich die Fragen zu Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Ersatzzahlungen beziehen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3249, Wahlperiode 8, eingereicht 10. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.