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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Polizeigewahrsam - Todesfälle in polizeilichem Gewahrsam

10. August 2026Dokument 8/3250 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
PolizeigewahrsamTodesfälleunmittelbarer ZwangVideoaufzeichnungErmittlungen

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt Todesfälle von Personen im Zuständigkeitsbereich der Polizei des Landes Brandenburg während oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit polizeilichem Gewahrsam. Hintergrund ist laut den Fragestellern ein Bericht des „Stern“, wonach deutschlandweit in den letzten zehn Jahren mindestens 42 Personen in polizeilichem Gewahrsam verstorben seien und das Land Brandenburg dazu keine Zahlen zur Verfügung gestellt habe.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die sich in polizeilichem Gewahrsam in Brandenburg befinden oder befanden, sowie die Polizei und das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen: 1) die Zahl der in den vergangenen zwanzig Jahren im Gewahrsam oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang damit verstorbenen Personen, aufgeschlüsselt nach Jahr, Staatsangehörigkeit, Ort und Anlass des Gewahrsams, Todesursache sowie Ergebnis strafrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen; 2) wie viele dieser Fälle im Zusammenhang mit unmittelbarem Zwang (z. B. Fixierung, Fesselung, Reizstoffsprühgerät, Taser) standen; 3) in wie vielen Fällen Videoaufzeichnungen gesichert und ausgewertet wurden; 4) ob Untersuchungen solcher Fälle durch externe, unabhängige Stellen erfolgen bzw. erfolgten, welche Behörde über den Einsatz Externer entscheidet und auf welcher Grundlage.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Brandenburger Polizei keine statistische Erfassung von Todesfällen im Polizeigewahrsam vornimmt. Entsprechende Fälle unterliegen zwar einer Meldepflicht an das Ministerium des Innern und für Kommunales, diese dient jedoch ausschließlich der Unterrichtung der obersten Landesbehörde und nicht einer statistischen Auswertung; zudem gelten gesetzliche Löschfristen für die Daten. Für eine Presseanfrage wurde rückwirkend eine händische Recherche für einen zulässigen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt; dabei wurden keine (null) Todesfälle im Polizeigewahrsam festgestellt. Zu den Fragen 1 bis 4 verweist die Landesregierung ausschließlich auf diese Vorbemerkung und liefert keine über den Zweijahreszeitraum hinausgehenden Daten oder gesonderten Antworten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3119); die Antwort der Landesregierung liegt vor (Drucksache 8/3250, eingegangen 10.08.2026, ausgegeben 17.08.2026). Die Landesregierung nennt als einzige konkrete Zahl: null Todesfälle im Polizeigewahrsam für einen zulässigen Recherchezeitraum von zwei Jahren. Eine Beantwortung der eigentlichen Fragen 1 bis 4 nach dem 20-Jahres-Zeitraum erfolgt nicht; die Regierung verweist stattdessen auf die genannte Vorbemerkung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3250, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.