❓ Krankenhaus - Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg: Vorgriffe auf den Fünften Krankenhausplan und Steuerungsfunktion der Landesregierung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass der Fünfte Krankenhausplan noch nicht abgeschlossen ist, während an einzelnen Krankenhausstandorten bereits Schließungen von Fachabteilungen, Leistungsverlagerungen und Konzentrationen medizinischer Leistungen bekannt werden bzw. umgesetzt wurden. Die Landesregierung antwortet dazu mit Erläuterungen zum angepassten Zeitplan und zur Steuerungsfunktion des Ministeriums.
👥 Wer ist betroffen?
Krankenhäuser und ihre Träger in Brandenburg, insbesondere die genannten Standorte in Potsdam und Ludwigsfelde, Patientinnen und Patienten in den fünf Versorgungsregionen, der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg, die Landeskrankenhausgesellschaft, Kostenträger und kommunale Spitzenverbände.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: (1) ob der ursprünglich angekündigte Planungsprozess für den Fünften Krankenhausplan weiterhin eingehalten wird oder welche Änderungen vorgenommen wurden; (2) welche Erklärung die Landesregierung für bereits jetzt getroffene weitreichende Strukturentscheidungen an Krankenhausstandorten hat, obwohl der Planungsprozess noch läuft; (3) welche konkrete Entwicklung gemeint ist, wenn das Ministerium von einer 'konsequenten Reaktion auf eine Entwicklung, die jetzt konkret wird' spricht, und auf welcher fachlichen oder wirtschaftlichen Grundlage diese Einschätzung beruht; (4) welche Bedeutung den Regional- und der Landeskonferenz für Krankenhausplanung noch zukommt, wenn wesentliche Entscheidungen bereits vorher getroffen werden; (5) welche Aufgaben und Steuerungsmöglichkeiten das Ministerium gegenüber Krankenhausträgern bei Schließungen, Leistungseinschränkungen, -verlagerungen oder Kooperationen während der laufenden Planung wahrnimmt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das am 15.04.2026 in Kraft getretene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) Fristen verschoben hat: Die Vorhaltevergütung tritt nun erst zum 1. Januar 2028 statt zum 1. Januar 2027 in Kraft, die Leistungsgruppen-Meldung an das InEK verschiebt sich auf den 30. September 2027, und der Fünfte Krankenhausplan soll zum 1. Januar 2028 wirksam werden. Vom 9. Juni bis 10. Juli 2026 fand ein zweites Antragsverfahren für somatische Leistungen und Tageskliniken statt. Ab Mitte August 2026 beauftragt das Land gestaffelt den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg mit Leistungsgruppenprüfungen, die laut Landesregierung in der Regel innerhalb von zehn Wochen abgeschlossen werden. Die Gebietskonferenzen in den fünf Versorgungsregionen sind für Dezember 2026/Januar 2027 geplant, ein Beschluss der Landesregierung für September 2027. Zu den bereits umgesetzten Strukturänderungen (u.a. in Potsdam und Ludwigsfelde) erklärt die Landesregierung, Entscheidungen über Schließungen, Leistungseinschränkungen, -verlagerungen oder Kooperationen lägen grundsätzlich in der unternehmerischen Verantwortung der Krankenhausträger; das Ministerium prüfe gemäß §§ 12 und 13 BbgKHEG nur Auswirkungen auf den Krankenhausplan bzw. Versorgungsauftrag. Die Landesregierung gibt an, eine Rücknahme bereits erfolgter Leistungszuweisungen sei faktisch kaum durchsetzbar gewesen und harte Verhinderungsinstrumente gegenüber den Trägern in Potsdam und Ludwigsfelde hätten nicht bestanden.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1174 (Drucksache 8/3134) vom Abgeordneten Andreas Kutsche der BSW-Fraktion; die Antwort liegt mit Drucksache 8/3252 vollständig vor. Die Landesregierung verweist auf das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG, in Kraft seit 15.04.2026), das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das Brandenburgische Krankenhausentwicklungsgesetz (BbgKHEG, insbesondere §§ 12 und 13) sowie auf das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Genannt werden frühere Kleine Anfragen des Fragestellers (Drucksachen 8/2379, 8/2907, 8/2962, 8/3049, 8/3103, 8/3122) sowie ein Antrag (Drucksache 8/2889). Die Landesregierung zitiert eine öffentliche Aussage ihres Ministers Wilke, wonach Anpassungen bereits 'im Vorgriff' auf die Krankenhausplanung erfolgten; dies ist als Aussage des Ministers gekennzeichnet, nicht als eigene Feststellung der Antwort.