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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Haft - Haftvermeidung durch soziale Integration (HsI) in Brandenburg

12. August 2026Dokument 8/3253 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
HaftvermeidungErsatzfreiheitsstrafeGeldstrafesoziale IntegrationStraffälligenhilfe

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das seit 20 Jahren laufende Projekt „Haftvermeidung durch soziale Integration“ (HSI) in Brandenburg, das mit Freien Trägern haftgefährdete bzw. aus der Haft entlassene Personen sozial und beruflich integrieren soll, insbesondere um die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Der Fragesteller möchte Zahlen zu verurteilten Personen, zur Nutzung des Projekts sowie zur Betreuungssituation der zuständigen Stellen erfahren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind zu Geldstrafen verurteilte Personen in Brandenburg, die Justizvollzugsanstalten (JVA), die Staatsanwaltschaften, die Sozialen Dienste der Justiz, Rechtspfleger sowie die am HSI-Projekt beteiligten Freien Träger in den Landgerichtsbezirken Frankfurt/Oder, Neuruppin, Cottbus und Potsdam.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt u.a.: Wie viele Personen wurden seit 2022 jährlich zu einer Geldstrafe verurteilt (nach Delikt)? Wie viele davon fanden Zugang zum HSI-Projekt (nach Landgerichtsbezirk und Jahr)? Wie viele Fälle wurden durch Staatsanwaltschaften bzw. Soziale Dienste der Justiz zugewiesen? Wie viele Fälle betreut ein Rechtspfleger im Jahresdurchschnitt und mit welchem Zeitaufwand? Nach welchen Kriterien vergeben Rechtspfleger Fälle? Wie viele Verurteilte traten ihre Ersatzfreiheitsstrafe ohne vorherigen HSI-Kontakt an? Wie viele Teilnehmende wählten „Arbeit statt Strafe“ bzw. Ratenzahlung, und wie hat sich dies im Vergleich zur vorherigen Projektphase entwickelt? Wie hat sich die Fallzahl je Projektmitarbeiter entwickelt und wie wurde dieser Wert ermittelt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit mehreren Tabellen: 2022–2024 wurden landesweit 16.827, 15.152 bzw. 14.611 Personen zu Geldstrafen verurteilt (Daten für 2025/2026 liegen laut Landesregierung noch nicht vor bzw. werden nicht quartalsweise erhoben). Ein Abgleich der Verurteilten mit HSI-Teilnehmenden ist laut Landesregierung nicht möglich; stattdessen werden nur Falleingänge bei den Projektträgern ausgewiesen (z.B. LG Cottbus 2024: 361 Fälle). Die Zuweisung erfolgt durch Staatsanwaltschaften, Soziale Dienste der Justiz oder als Selbstmelder, eine gesonderte Erfassung des Zuweisungswegs über die Sozialen Dienste erfolgt laut Landesregierung nicht. Zum Zeitaufwand der Rechtspfleger liegen keine gesonderten Statistiken vor; die Staatsanwaltschaften schätzen grob 20–30 Minuten pro Fall. Rechtsgrundlage für die Einschaltung von Gerichtshilfe/Trägern ist § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit vom 1. Februar 2024; formale Vergabekriterien gebe es laut Landesregierung nicht, die Zusammenarbeit beruhe auf gewachsener Praxis. Ob Gefangene vor Haftantritt Kontakt zum HSI-Projekt hatten, wird laut Landesregierung statistisch nicht erfasst. Zu abgeschlossenen Fällen nennt die Landesregierung Zahlen zu Ratenzahlung und gemeinnütziger Arbeit (z.B. 2024: 253 Ratenzahlung, 154 gemeinnützige Arbeit), wobei Doppelnennungen möglich sind; die Vergleichbarkeit zwischen Förderphasen sei laut Landesregierung wegen Trägerwechseln und Personalanpassungen eingeschränkt. Die Fallzahl je Vollzeitstelle im Modul 3 sei laut Landesregierung von 360 auf aktuell 150 gesunken; die Antwort zur Herleitung dieses Werts bricht im vorliegenden Textauszug ab.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1161 (Drucksache 8/3115) vom Abgeordneten Sven Hornauf der BSW-Fraktion; die Antwort liegt als Drucksache 8/3253 vor und wurde vom Minister der Justiz und für Digitalisierung im Namen der Landesregierung erteilt. Die Landesregierung verweist auf eine Bewertung des Projekts HSI 4.0 durch das Institut für Sozialökonomische Strukturanalysen (SÖSTRA). Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit vom 1. Februar 2024. Der Fragesteller verweist zudem auf eine frühere Anfrage „Weihnachtsamnestie“ (Drucksache 8/2274). Laut Vorbemerkung des Fragestellers kostete ein Haftplatz 2024 mehr als 200 Euro pro Tag.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3253, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.