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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Kriminalitätsbekämpfung - Gewerbeüberwachung in Brandenburg

13. August 2026Dokument 8/3257 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
GewerbeüberwachungOrganisierte KriminalitätSchwarzarbeitOrdnungsbehördenZollverwaltung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Gewerbeüberwachung in Brandenburg, die von örtlichen Ordnungsbehörden und Kreisordnungsbehörden wahrgenommen wird. Die Fragesteller thematisieren den Zusammenhang zwischen Gewerbekontrollen und der Bekämpfung organisierter Kriminalität sowie Schwarzarbeit. Die Landesregierung erläutert dazu die Zuständigkeiten, die Zusammenarbeit mit Zoll und Finanzbehörden sowie als anfällig eingestufte Branchen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die örtlichen Ordnungsbehörden und Kreisordnungsbehörden in Brandenburg, Gewerbebetriebe verschiedener Branchen (z.B. Friseurhandwerk, Autohandel, Gaststättengewerbe, Sicherheitsgewerbe, Spielhallen), sowie Zoll- und Finanzbehörden, die bei Kontrollen zusammenarbeiten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen unter anderem: Anzahl der Kontrollen 2018-2025 nach Branche und Landkreis, Anteil anlassunabhängiger Kontrollen, Zahl erlaubnispflichtiger bzw. besonders überwachungsbedürftiger Betriebe, festgestellte Verstöße und häufigste Verstoßarten, behördliche Maßnahmen wie Gewerbeuntersagungen, die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Gewerbeaufsicht und anderen Behörden, als anfällig geltende Branchen für organisierte Kriminalität, gemeinsame Kontrollaktionen mit Zoll/Bundespolizei, die Bewertung der Effektivität der Gewerbeüberwachung, länderübergreifende Strukturen sowie Personalausstattung (Vollzeitäquivalente, unbesetzte Stellen).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung zu Kontrollzahlen, Verstößen, Maßnahmen und Personalausstattung (Fragen 1-6, 13) nicht erfolgt und eine landesweite Abfrage bei den zuständigen Behörden im vorgegebenen Zeitrahmen nicht umsetzbar sei. Die Gewerbeaufsicht liegt im Wesentlichen bei örtlichen Ordnungsbehörden und Kreisordnungsbehörden, die keine unmittelbaren Zuständigkeiten im Bereich organisierter Kriminalität haben, aber Strafermittlungsbehörden informieren, wenn sich entsprechende Anhaltspunkte ergeben. Die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden, insbesondere der Steuerfahndung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll, funktioniert laut Landesregierung sehr gut. Seit 2024 finden mindestens einmal jährlich gemeinsame Verbundeinsätze mit Zoll und kommunalen Ordnungsbehörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit statt, basierend auf einer am 9. August 2023 unterzeichneten Absichtserklärung zwischen dem zuständigen Ministerium und der Generalzolldirektion. Als Branchen mit einschlägigen Erkenntnissen zu organisierter Kriminalität nennt das LKA Brandenburg: Friseurhandwerk (Barber-Shops), Autohandel, Einzelhandel (Spätverkaufsstellen), Gaststättengewerbe (Döner-Imbisse, Shisha-Bars), Sicherheitsgewerbe, Vergnügungsstätten (Diskotheken) und Spielhallen. Die Landesregierung bewertet die Effektivität der Gewerbeüberwachung in der Gesamtschau als grundsätzlich sachgerecht und hinreichend und verneint eine besondere Personalproblematik.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 1166, Drucksache 8/3120); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa erteilt. Die Landesregierung verweist auf die Gewerberechtszuständigkeitsverordnung (GewRZV), § 9 Brandenburgisches Spielhallengesetz (BbgSpielhG) und § 1 Brandenburgische Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung (BbgGastGZV) als Rechtsgrundlagen. Zur Zusammenarbeit mit dem Zoll wird auf § 2 Abs. 4 Nummer 1 und Nummer 16 SchwarzArbG verwiesen. Die Absichtserklärung zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit wurde am 9. August 2023 unterzeichnet, Verbundeinsätze finden seit 2024 mindestens einmal jährlich statt. Zu den Fragen 1-6, 9 (teilweise), 11 und 13 verweist die Landesregierung auf fehlende statistische Erfassung bzw. nicht umsetzbare Abfragen im vorgegebenen Zeitrahmen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3257, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.