❓ Verteidigungsfall - Operationsplan Deutschland und Nato-Übung "MedicQuadriga 2026" im brandenburgischen Gesundheitswesen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Einbindung Brandenburgs in den bundesweiten Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU), der militärische und zivile Vorbereitungen für den Verteidigungs- und Bündnisfall zusammenführt. Im Mittelpunkt stehen außerdem die Bundeswehrübung „MedicQuadriga 2026“, an der brandenburgische Krankenhäuser beteiligt waren, sowie der geplante Gesetzentwurf zum Gesundheitssicherstellungsgesetz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung (insbesondere das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie das Ministerium für Inneres und des Kommunalen), Krankenhäuser, Rettungsdienste, Hilfsorganisationen (DRK, JUH, ASB), kommunale Gesundheitsämter sowie der Landkreis Dahme-Spreewald und die Stadt Cottbus.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: seit wann und mit welchen Ressorts die Landesregierung in den Operationsplan Deutschland eingebunden ist; an welchen Bund-Länder-Arbeitsgruppen und Übungen das Land seit 2024 teilgenommen hat; welche konkreten Einrichtungen in Brandenburg einbezogen sind und welche Aufgaben ihnen zugedacht werden; auf welcher rechtlichen Grundlage die Einbindung ziviler Einrichtungen erfolgt; seit wann und wie die Landesregierung über die Übung „Medic Quadriga 2026“ informiert war und wie die teilnehmenden Krankenhäuser ausgewählt wurden; welche Abläufe dabei geprobt wurden und welche Mängel festgestellt wurden; welche Unterlagen zum OPLAN DEU vorliegen; und welche Erkenntnisse und Positionen die Landesregierung zum geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass seit Anfang 2024 die erste Fassung des OPLAN DEU vorliegt, zu dessen Details aufgrund von Geheimhaltungsvorgaben der Bundesregierung keine Angaben gemacht werden können. Seit Mai 2025 nahmen Mitarbeitende des MASGZ an Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppen teil (Sitzungen am 28.05., 30.06., 28.08., 26.09. und 20.11.2025), die Regelungsvorschläge für das Gesundheitssicherstellungsgesetz entwickeln. Krankenhäusern obliegt laut Landesregierung die medizinische Versorgung einschließlich Soldaten und Geflüchteter; bestehende Bundeseinheiten wie medizinische Taskforces werden von Hilfsorganisationen besetzt, während Rettungsdienste und Feuerwehren bei ihren originären Aufgaben bleiben sollen. Rechtliche Grundlage ist laut Antwort Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 Grundgesetz sowie das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (§ 1 ZSKG). Zur Übung „Medic Quadriga 2026“ gibt die Landesregierung an, dass die initialen Planungen Anfang 2025 begannen, eine erste Beratung am 17.10.2025 im Sanitätsunterstützungszentrum der Bundeswehr in Berlin mit MASGZ, MIK, der Integrierten Regionalleitstelle Lausitz, dem Landkreis Dahme-Spreewald, der Stadt Cottbus und den Hilfsorganisationen DRK, JUH und ASB stattfand, und dass sich die teilnehmenden Krankenhäuser freiwillig gemeldet haben, ohne zentrale Auswahl. Laut Landesregierung wurde das Übungsziel erfüllt und alle Beteiligten hätten erfolgreich zusammengearbeitet. Weisungen oder Erlasse zum OPLAN DEU liegen dem MASGZ nicht vor. Zum Gesundheitssicherstellungsgesetz liegt laut Landesregierung noch kein Referentenentwurf vor; dieser sei für September 2026 angekündigt, weshalb Prognosen zu zusätzlichen Aufgaben und Vorbereitungen derzeit nicht möglich seien.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Abgeordnetem Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Die Landesregierung verweist mehrfach auf besondere Geheimhaltungsvorgaben der Bundesregierung, aufgrund derer Details zum OPLAN DEU nicht mitgeteilt werden. Die Anfrage bezieht sich auf eine vorangegangene Aussage des Ministeriums in der 13. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 4. März 2026. Als rechtliche Grundlage nennt die Landesregierung Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 Grundgesetz und das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Der Referentenentwurf zum Gesundheitssicherstellungsgesetz wird laut Landesregierung für September 2026 angekündigt.