❓ Verteidigungsfall - Vorbereitung auf den Bündnis- und Verteidigungsfall: Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Vorbereitung des Gesundheitswesens in Brandenburg auf den Bündnis- und Verteidigungsfall. Der Fragesteller möchte wissen, welche zusätzlichen Aufgaben, Personalbedarfe und Kosten für Krankenhäuser, Rettungsdienste und Gesundheitsämter durch Bundesregelungen wie das KRITIS-Dachgesetz und das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) entstehen. Die Landesregierung erläutert, dass das KRITIS-Dachgesetz vom 11. März 2026 den Schutz kritischer Infrastrukturen in elf Sektoren, darunter Gesundheit, bundeseinheitlich regelt, während für das GeSiG erst im September 2026 ein Referentenentwurf erwartet wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Krankenhäuser, Rettungsdienste, Gesundheitsämter und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens in Brandenburg sowie Land, Kommunen und Leistungserbringer als mögliche Kostenträger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Welche zusätzlichen Aufgaben erwartet die Landesregierung für Krankenhäuser, Rettungsdienste und Gesundheitsämter? Welcher zusätzliche Personalbedarf wurde ermittelt? Welche Investitions- und Betriebskosten erwartet die Landesregierung, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen, Kostenträgern und Haushaltsjahren? Welche Haushaltsmittel wurden seit dem 1. Januar 2024 veranschlagt oder ausgegeben? Welche Finanzierungszusagen des Bundes liegen vor? Welche Untersuchungen zu Auswirkungen auf Bettenkapazitäten, Wartezeiten und Notfallversorgung liegen vor? Welche Vorkehrungen sollen die wohnortnahe Versorgung sichern? Wie bewertet die Landesregierung den Widerspruch zwischen Kapazitätsabbau aus wirtschaftlichen Gründen und zusätzlichen Vorhaltepflichten für den Verteidigungsfall?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Prognosen zu zusätzlichen Aufgaben, Personalbedarfen, Investitions- und Betriebskosten sowie Haushaltsmitteln derzeit nicht möglich seien, da der Referentenentwurf zum Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) erst für September 2026 angekündigt ist. Das KRITIS-Dachgesetz vom 11. März 2026 setzt die EU-CER-Richtlinie um und definiert elf kritische Sektoren, darunter Gesundheit; eine Einrichtung zählt als kritische Infrastruktur, wenn sie essenziell ist und mehr als 500.000 Personen versorgt. Der Erfüllungsaufwand für den Gesundheitssektor durch das KRITIS-Dachgesetz kann laut Landesregierung noch nicht geschätzt werden, da die konkretisierende Rechtsverordnung und die Risikoanalysen noch ausstehen. Zur Frage des Widerspruchs zwischen Kapazitätsabbau und Vorhaltepflichten verweist die Landesregierung auf das noch ausstehende GeSiG und erklärt, Einzelheiten zur Aufgabenverteilung im Verteidigungsfall unterlägen besonderen Geheimhaltungsvorgaben. Untersuchungen oder Modellrechnungen zu Auswirkungen auf Bettenkapazitäten, Wartezeiten und Notfallversorgung liegen laut Landesregierung aktuell nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Andreas Kutsche eingereicht (Drucksache 8/3123), die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt gegeben. Die Landesregierung nennt als Datum des KRITIS-Dachgesetzes den 11. März 2026 und als Schwellenwert für kritische Infrastruktur im Gesundheitssektor eine Versorgung von mehr als 500.000 Personen. Ein Referentenentwurf zum Gesundheitssicherstellungsgesetz wird für September 2026 angekündigt. Zu den Fragen 1-7 sowie 9-11 verweist die Landesregierung auf das noch fehlende GeSiG und macht keine konkreten Angaben zu Kosten, Personalbedarf oder Zeitplänen, mit Ausnahme der genannten Termine.