Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Rechtsextremismus - Immobilien und Räumlichkeiten der extrem rechten Szene in Brandenburg

18. August 2026Dokument 8/3266 · WP 8Brandenburg
Annemarie Wolff
RechtsextremismusSzene-ImmobilienVerfassungsschutzDer III. WegArtgemeinschaft

📋 Worum geht es?

Die Fragestellerin thematisiert, dass Immobilien und regelmäßig genutzte Räumlichkeiten nach ihrer Einschätzung für die extrem rechte Szene als Treffpunkte, Veranstaltungs- und Schulungsorte sowie für Rekrutierung von Bedeutung seien. Sie verweist darauf, dass der Verfassungsschutzbericht einzelne Objekte als sogenannte Szene-Immobilien benenne, aber nach ihrer Darstellung weitere Objekte wie Gaststätten, Bars, Bürgerbüros, Gewerberäume oder private Hofanlagen genutzt würden, ohne vollständig erfasst zu sein. Konkret nennt sie den laut Medienberichten erfolgten Erwerb eines Bürgerbüros in Wittstock durch die Partei „Der III. Weg“ im Jahr 2026, einen Hof im Norden Brandenburgs, Gaststätten in Südbrandenburg sowie einen Hof in Arenzhain (Doberlug-Kirchhain), der mit der 2023 verbotenen „Artgemeinschaft“ in Verbindung gebracht wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kommunen und Landkreise in Brandenburg, insbesondere Wittstock, Arenzhain/Doberlug-Kirchhain und der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, sowie die Landesregierung, das Ministerium des Innern und für Kommunales, Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Vermieterinnen und Vermieter von Immobilien und die als rechtsextrem eingeordneten Organisationen „Der III. Weg“, „Die Heimat“ und die ehemalige „Artgemeinschaft“.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: welche Immobilien in Brandenburg sich nach Kenntnis der Landesregierung im Eigentum oder Besitz der extrem rechten Szene befinden (Frage 1); welche Objekte wiederholt oder dauerhaft genutzt werden, ohne im Eigentum der Nutzer zu stehen (Frage 2); welche Immobilien seit dem 1. Januar 2025 einmalig für Veranstaltungen genutzt wurden (Frage 3); wie sich die Zahl solcher Immobilien seit 2025 entwickelt hat (Frage 4); welche Objekte vom „III. Weg“ genutzt werden, insbesondere das Bürgerbüro Wittstock, ein Hof im Norden Brandenburgs und ein Haus im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Fragen 5-6); welche Gaststätten seit 2025 wiederholt für Veranstaltungen, insbesondere der Partei „Die Heimat“, genutzt wurden (Frage 7); Fragen zu Immobilien im Zusammenhang mit der verbotenen „Artgemeinschaft“ und dem Hof in Arenzhain (Fragen 8-10); bau- und ordnungsrechtliche Vorgänge seit 2025 (Frage 11); Straftaten, Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Waffenfunde im Zusammenhang mit diesen Immobilien (Fragen 12-13); Finanzierung des Erwerbs oder Unterhalts solcher Immobilien (Frage 14); bekannte geplante Käufe oder Anmietungen seit 2025 (Frage 15); Information und Beratung von Kommunen (Frage 16); Präventions- und Beratungsmaßnahmen des Innenministeriums seit 2025 (Frage 17); sowie ob die Landesregierung plant, die Erfassung von Szene-Immobilien im Verfassungsschutzbericht weiterzuentwickeln (Frage 18).

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annemarie Wolff (SPD-Fraktion) an die Landesregierung; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Als Beleg für ihre Darstellungen verweist die Fragestellerin auf den Verfassungsschutzbericht sowie auf mehrere Presseartikel (u. a. lr-online.de, zeit.de, taz.de) und ein YouTube-Video. Genannt werden konkrete Bezugspunkte: der laut Medienberichten erfolgte Erwerb eines Bürgerbüros in Wittstock durch „Der III. Weg“ im Jahr 2026, ein Rechtsrock-Konzert mit nach Angaben des Verfassungsschutzberichtes mehreren hundert Teilnehmenden, und das 2023 ausgesprochene Verbot der „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit dem 1. Januar 2025.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3266, Wahlperiode 8, eingereicht 18. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.