❓ Datenhandel - Datenkauf und -nutzung von Datenhändlern durch die Polizei Brandenburg?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Kauf und der Nutzung von Daten kommerzieller Datenhändler durch die Polizei Brandenburg. Hintergrund sind laut den Fragestellern Medienberichte von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk, wonach das Landeskriminalamt Brandenburg zur Aufklärung von Straftaten auf Daten kommerzieller Anbieter zurückgreift. Die Landesregierung hatte zuvor erklärt, dass vor allem im Bereich der Bekämpfung von Cyber- und Wirtschaftskriminalität Daten von Wirtschaftsauskunfteien genutzt würden, nicht aber personenbezogene Standort- oder Handydaten von sogenannten 'Databrokern'.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Landeskriminalamt Brandenburg als ermittlungsführende Behörde sowie kommerzielle Datenhändler bzw. Wirtschaftsauskunfteien, deren Daten genutzt werden. Mittelbar betroffen sind Personen und Unternehmen, zu denen im Rahmen von Ermittlungsverfahren Daten abgefragt werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: seit wann die Landesregierung solche Daten kauft (Frage 1); in wie vielen Verfahren 2020–2025 Daten gekauft oder genutzt wurden (Frage 2); warum nicht auf klassische Register wie das Handelsregister zurückgegriffen wird (Frage 3); was unter 'gebündelten Angeboten' zu verstehen ist (Frage 4); wie die Rechtskonformität dieser Angebote sichergestellt wird (Frage 5); welche konkreten Daten gekauft wurden (Frage 6); von welchen Datenhändlern pro Jahr Daten gekauft wurden (Frage 7); wie hoch die jährlichen Kosten 2020–2025 waren (Frage 8); unter welchem Haushaltstitel die Kosten verbucht wurden (Frage 9); und welche Straftatbestände den Ermittlungsverfahren zugrunde lagen (Frage 10).
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Landeskriminalamt Brandenburg seit mehreren Jahren anlassbezogen auf Datenhändler zurückgreift, eine statistische Erfassung der einzelnen Verfahren jedoch nicht erfolgt. Auf klassische Register werde anlassbezogen im jeweiligen Ermittlungsverfahren ebenfalls zurückgegriffen. 'Gebündelte Angebote' seien solche, die Informationen aus verschiedenen Quellen zusammenführen. Die genutzten Datenhändler seien privatwirtschaftliche Anbieter, die laut Landesregierung innerhalb gesetzlicher Bestimmungen agieren und unter Aufsicht zuständiger Behörden stehen. Zu Art, Umfang und Namen der genutzten Datenhändler sowie zu den zugrunde liegenden Straftatbeständen macht die Landesregierung aus polizei- und ermittlungstaktischen Gründen keine detaillierten Angaben. Die Kosten für die Nutzung von Auskunfteien beliefen sich auf 2.888,60 Euro (2020), 3.076,88 Euro (2021), 2.997,39 Euro (2022), 3.993,06 Euro (2023), 3.006,44 Euro (2024) und 4.277,84 Euro (2025); sie wurden unter Kapitel 03 110, Titel 536 10 verbucht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion (Abgeordneter Niels-Olaf Lüders) eingereicht; es handelt sich um die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 8/3136. Die Landesregierung nennt konkrete Jahreskosten für die Nutzung von Auskunfteien zwischen 2.888,60 Euro und 4.277,84 Euro (2020–2025) sowie den Haushaltstitel Kapitel 03 110, Titel 536 10. Angaben zu konkreten Datenhändlern, Art der gekauften Daten, Anzahl der Verfahren und zugrunde liegenden Straftatbeständen verweigert die Landesregierung unter Verweis auf polizei- und ermittlungstaktische Gründe bzw. fehlende statistische Erfassung.