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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Bahnübergang - Verkehrliche und sicherheitsrelevante Situation am Bahnübergang Borgsdorf

18. August 2026Dokument 8/3273 · WP 8Brandenburg
Jenny Meyer
BahnübergangSchrankenanlageRettungsdienstHilfsfristEisenbahnkreuzungsgesetz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt den Bahnübergang im Ortsteil Borgsdorf der Stadt Hohen Neuendorf, an dem es laut Fragestellerin wiederholt zu Störungen und Ausfällen der Schrankenanlage sowie zu sehr langen Schließzeiten von durchschnittlich etwa 38 bis 40 Minuten pro Stunde kommt. Die Landesregierung antwortet auf sieben Fragen zur Sicherheitslage, zu Auswirkungen auf Rettungs- und Einsatzfahrten sowie zu möglichen infrastrukturellen Lösungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind nach Angaben der Fragestellerin die Einwohnerinnen und Einwohner des Gebiets (über 800 Personen), eine Senioreneinrichtung und eine Kindertagesstätte auf der entsprechenden Seite des Bahnübergangs sowie Rettungsdienst und Feuerwehr im Einsatzgebiet. Genannt werden außerdem die Kommunen Hohen Neuendorf und Birkenwerder sowie die Deutsche Bahn AG bzw. DB InfraGO AG.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erkundigt sich, ob dem Ministerium die Störanfälligkeit des Bahnübergangs bekannt ist und wie diese sicherheitstechnisch einzuordnen ist; wie die Auswirkungen auf Rettungs- und Einsatzfahrten bewertet werden; ob eine Umfahrungsstrecke für Einsatzfahrzeuge vorgesehen ist und wie sie verläuft; ob eine Umfahrung als dauerhafte Lösung zumutbar ist; welche Erkenntnisse zum technischen Zustand der Anlage und zu Maßnahmen der Deutschen Bahn AG vorliegen; wie die Möglichkeit einer Unter- oder Überführung bewertet wird; und ob das Ministerium die laufenden Gespräche zwischen Kommunen und der Deutschen Bahn AG unterstützen kann.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Störanfälligkeit grundsätzlich bekannt ist; Auswirkungen einer geplanten S-Bahn-Takterhöhung auf die Schließzeiten würden im Rahmen der Genehmigungsplanung untersucht. Nach Auskunft des MASGZ und des MIK erhöhen die langen Schrankenschließungen das Risiko, dass gesetzliche Hilfsfristen des Rettungsdienstes und ein zeitnahes Eingreifen der Feuerwehr nicht verlässlich eingehalten werden können; der Landkreis bewertet die Situation ebenfalls als kritisch. Für Einsatzfahrzeuge besteht bereits eine Umfahrungsmöglichkeit über eine Privatstraße, die mit Zustimmung des Eigentümers im Einzelfall genutzt werden kann und durch ein Poller-System gesichert ist, dessen manuelle Öffnung zu Zeitverzug führt; MASGZ und MIK bewerten diese Umfahrung nicht als geeignete dauerhafte Alternative. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG erfüllt die Sicherungsanlage, die 2019 im Zuge des Blinklichtprogramms in Betrieb genommen wurde, alle Anforderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO); ein struktureller Anpassungsbedarf wurde bislang nicht festgestellt. Eine Bewertung infrastruktureller Lösungen wie einer Unterführung kann das MIL nicht vornehmen, da die Kreuzung zwischen einer Gemeindestraße in kommunaler Baulast und dem Schienenweg in Baulast der DB InfraGO AG liegt; eine Anpassung oder Beseitigung des Bahnübergangs kann laut Antwort nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Kreuzungspartnern auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) erfolgen. Die von der Bahn zugesagte Machbarkeitsstudie zu einer Unterführung liegt laut Antwort nicht in der Zuständigkeit des MIL und wird nicht über das Land finanziert; das MIL kann den Austausch zwischen den Beteiligten begleiten, hat aber keine unmittelbare Einflussmöglichkeit auf die Studie.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Jenny Meyer (BSW-Fraktion) gestellt (Drucksache 8/3117); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor. Die Landesregierung beruft sich auf Auskünfte des MASGZ, des MIK sowie der Deutschen Bahn AG. Genannt werden die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) als rechtliche Grundlagen sowie die Inbetriebnahme der Sicherungsanlage im Jahr 2019 im Rahmen des Blinklichtprogramms. Die Angaben zu Einwohnerzahl, Schließzeiten (38-40 Min./Std.) und betroffenen Einrichtungen stammen aus der Vorbemerkung der Fragestellerin und sind nicht durch die Antwort der Landesregierung bestätigt oder widerlegt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3273, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.