❓ Kraftstoffpreis - Falsche Antwort und untätig oder nur desinteressiert und uninformiert bei der Spritpreisbremse?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Durchsetzung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) in Brandenburg, das eine sogenannte 12-Uhr-Regelung enthält: Tankstellen dürfen ihre Preise nur einmal täglich, um 12 Uhr, erhöhen. Der Fragesteller wirft der Landesregierung vor, bei einer früheren Anfrage (Drucksache 8/3022) mitgeteilt zu haben, keine Aussagen zum Vollzug treffen zu können, obwohl laut Presseberichten (MAZ, 01.07.2026) bereits Anfang Juni 2026 eine Zuständigkeitsfestlegung erfolgt sei.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Tankstellenbetreiber und sogenannte Preishoheitsinhaber (Unternehmen, die Verkaufspreise vorgeben) in Brandenburg, das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), das Wirtschaftsministerium sowie das Bundeskartellamt mit seiner Marktransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Ist der MAZ-Bericht zutreffend, dass sich die Landesregierung bereits Anfang Juni 2026 auf die Zuständigkeit des Verbraucherschutzministeriums verständigt hat? Warum wurde dies in der Antwort vom 22.06.2026 nicht mitgeteilt? Entspricht die frühere Antwort dem üblichen Antwortstandard der Landesregierung? Warum wurde dem Bundeskartellamt bis zum 01.07.2026 keine zuständige Behörde gemeldet? Welche Maßnahmen wurden seit Anfang Juni zur Durchsetzung der Tankregel ergriffen, und falls keine, warum nicht? Teilt die Landesregierung die von Verbraucherportalen genannten Verstoßzahlen? Welche Verstoßzahlen wurden bisher an das Bundeskartellamt gemeldet?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zuständigkeit für den Vollzug des KPAnG Anfang Juni 2026 dem Geschäftsbereich des MLEUV übertragen wurde. Die frühere Antwort vom 22.06.2026 sei zutreffend gewesen, da die Aufgabe einer Bußgeldbehörde noch keiner nachgeordneten Verwaltungsbehörde durch Rechtsverordnung zugewiesen worden sei; diese Zuweisung werde vom MLEUV derzeit vorbereitet. Die Landesregierung weist den Vorwurf einer unwahren Antwort zurück. Zur Meldung an das Bundeskartellamt erklärt sie, das MLEUV sei als vorübergehende zuständige Landesbehörde benannt worden; die Marktransparenzstelle für Kraftstoffe werde über die endgültige Zuweisung informiert. Zu den von Verbraucherportalen genannten Verstoßzahlen antwortet die Landesregierung, dass an Tankstellen festgestellte Verstöße nicht gleichzusetzen seien mit Verstößen, deren Verfolgung in Zuständigkeit Brandenburgs liege, da sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz der Preishoheitsinhaber richte und ein großer Teil der Tankstellen zu Mineralölkonzernen mit Sitz außerhalb Brandenburgs gehöre. Zur Meldepflicht stellt die Landesregierung klar, dass laut § 47k Abs. 4 GWB nicht die Länder Verstöße an die MTS-K melden, sondern umgekehrt die MTS-K Anhaltspunkte für Verstöße an die zuständigen Landesbehörden übermittelt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) als Kleine Anfrage Nr. 1203 (Drucksache 8/3178); die Antwort liegt vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz namens der Landesregierung erteilt. Das Dokument verweist auf eine frühere Kleine Anfrage Nr. 1062 (Antwort in Drucksache 8/3022 vom 22.06.2026). Rechtsgrundlagen, auf die die Antwort verweist, sind Art. 96 Abs. 1 der Landesverfassung, § 5 Abs. 2 S. 3 und § 6 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes Brandenburg sowie § 47k Abs. 4 GWB. Der Fragesteller zitiert Medienberichte (12.–14.07.2026) zu Niedersachsen, wonach dort über 1.900 Verwarnungen gegenüber 250 Tankstellen ausgesprochen worden seien, sowie Verbraucherportale, die für Brandenburg über 17.000 Verstöße und eine Verstoßquote von etwa jeder 7. Tankstelle angeben; diese Zahlen sind Angaben des Fragestellers bzw. der von ihm zitierten Quellen, nicht Feststellungen der Landesregierung. Die Landesregierung weist den im Dokument enthaltenen Vorwurf, ihre frühere Antwort sei unwahr gewesen, ausdrücklich zurück.