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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Krankenhaus - Schließung der Gynäkologie und Geburtshilfe am Immanuel Klinikum Bernau – Kenntnisstand der Landesregierung, Leistungsgruppen, Beschäftigte und Verwendung öffentlicher Mittel

22. August 2026Dokument 8/3276 · WP 8Brandenburg
Steffen John, Dr. Daniela Oeynhausen
KrankenhausreformLeistungsgruppenGeburtshilfeGynäkologieKrankenhausschließung

📋 Worum geht es?

Das Immanuel Klinikum Bernau teilte am 10. August 2026 mit, seine Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe zum 1. Oktober 2026 zu schließen. Als Gründe nannte der Krankenhausträger laut den Fragestellern sinkende Geburtenzahlen, Fachkräftemangel, finanzielle Belastungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowie veränderte Anforderungen durch die Krankenhausreform. Die Schließung sei nach Angaben des Trägers mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt abgestimmt worden. Die AfD-Fraktion fragt die Landesregierung zu Kenntnisstand, Ablauf und Hintergründen der Schließung.

👥 Wer ist betroffen?

Das Immanuel Klinikum Bernau und seine Beschäftigten in der Geburtshilfe und Gynäkologie (Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Pflegekräfte), werdende Mütter und Patientinnen im Raum Bernau, die umliegenden Krankenhäuser in Rüdersdorf, Berlin-Buch, Oranienburg und Eberswalde, die Immanuel Albertinen Diakonie als Trägerverbund, der Landkreis Barnim mit Rettungsdienst und Leitstellen sowie die Medizinische Hochschule Brandenburg als Universitätsklinikumspartner.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: welche Leistungsgruppen der Frauenheilkunde und Geburtshilfe 2025 beantragt wurden und ob Anträge geändert oder zurückgenommen wurden; wann und mit welchem Ergebnis der Medizinische Dienst die Prüfung abschloss; wann Gespräche zwischen Ministerium und Träger stattfanden; seit wann dem Minister Überlegungen zur Schließung bekannt waren; ob die Schließung gesetzlich zwingend war; welche wirtschaftlichen Unterlagen der Träger vorlegte; wie sich Entbindungs- und Fallzahlen, Betten und Personal seit 2016 bzw. 2023 entwickelten; was mit den betroffenen Beschäftigten geschieht; welche Leistungen zur Immanuel Klinik Rüdersdorf verlagert werden; auf welcher Grundlage die Aufnahmefähigkeit der Nachbarkliniken angenommen wird; wie die gesetzlich vorgesehene Abstimmung mit Nachbarkliniken und die Anzeige nach § 14 BbgKHEG erfolgten; welche Abstimmungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Landkreis Barnim und dem Rettungsdienst getroffen wurden; welche Fördermittel seit 2020 in die Abteilung flossen und welche Kosten durch die Schließung entstehen; welche Nachnutzung für die Räume vorgesehen ist; und welche Auswirkungen die Schließung auf Lehre, Forschung und Ausbildung als Universitätsklinikum hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen an, dass bis Ende Juni 2026 in Bernau 183 Kinder geboren worden seien, dass die 54 Brandenburger Krankenhäuser insgesamt 932 Leistungsgruppen beantragt hätten und dass Gesundheitsminister René Wilke am 3. Juni 2026 im Ausschuss erklärt habe, der Landesregierung seien keine Signale eines Trägerrückzugs bekannt gewesen – eine Aussage, die laut den Fragestellern zwei Monate später durch die angekündigte Schließung infrage gestellt wurde.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage 1248 von den Abgeordneten Steffen John und Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion). Die Fragesteller verweisen auf die vorangegangene Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 1155 (Drucksache 8/3230), wonach im ersten Halbjahr 2026 Gespräche mit allen Krankenhäusern bzw. Krankenhausträgern stattgefunden hätten. Sie verweisen zudem auf § 9 Absatz 2 Nummer 1 und 3 sowie § 14 Absatz 2 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG), die eine Abstimmungs- bzw. Anzeigepflicht bei Änderungen von Abteilungen vorsehen, sowie auf § 18 und § 20 BbgKHEG zu Ausgleichsleistungen bzw. Rückforderung von Fördermitteln. Die Aussage, die Schließung sei mit dem Ministerium abgestimmt worden, wird dem Krankenhausträger zugeschrieben.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3276, Wahlperiode 8, eingereicht 22. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.