❓ Pflegeversicherung - Auswirkungen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes auf Brandenburg – Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen
📋 Worum geht es?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 4. Juni 2026 einen Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt, das die Finanzierung der Pflegeversicherung neu ordnen soll. Vorgesehen sind laut Fragestellern unter anderem Änderungen bei der Ermittlung von Pflegegraden, ein neues Sozialraumbudget anstelle des bisherigen Entlastungsbetrags sowie Änderungen bei Leistungen für pflegende Angehörige. Die AfD-Fraktion fragt die Landesregierung nach deren Bewertung des Entwurfs und nach Maßnahmen zum Schutz Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen in Brandenburg.
👥 Wer ist betroffen?
Pflegebedürftige in Brandenburg (laut Angaben der Fragesteller Ende 2023 rund 214.000 Personen), pflegende Angehörige, ambulante und stationäre Pflegeangebote sowie Land und Kommunen Brandenburgs, insbesondere im Bereich der 'Hilfe zur Pflege'.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: wie die Landesregierung den Referentenentwurf insgesamt bewertet; bei welchen Regelungen sie Änderungsbedarf sieht; wie Brandenburg an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe 'Zukunftspakt Pflege' beteiligt war; wann und mit welcher Frist die Länderanhörung erfolgte und welche Stellungnahme abgegeben wurde; welche Auswirkungen durch geänderte Pflegegrad-Schwellenwerte, den teilweisen Wegfall des Entlastungsbetrags, Änderungen für pflegende Angehörige und das neue Sozialraumbudget erwartet werden; welche zusätzlichen finanziellen Belastungen für Land und Kommunen entstehen; und auf welchen Wegen sich die Landesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für Änderungen einsetzen will.
⚡ Einordnung
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, wonach Ländern und Kommunen durch Änderungen bei der 'Hilfe zur Pflege' im Jahr 2027 Mehrausgaben von rund einer Milliarde Euro und für 2030 von rund 800 Millionen Euro entstehen könnten. Die Fragesteller zitieren zudem Kritik des Paritätischen Gesamtverbands und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an geplanten Leistungskürzungen, Änderungen bei Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehöriger und möglichen Rationierungseffekten als deren Bewertung. Als statistische Grundlage nennen die Fragesteller unter Verweis auf das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, dass Ende 2023 in Brandenburg 214.000 Menschen pflegebedürftig waren, davon 80,7 % 65 Jahre oder älter, 88,9 % zu Hause versorgt und 116.652 ausschließlich durch Angehörige versorgt; 23.855 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhielten ausschließlich Leistungen aus landesrechtlich anerkannten Unterstützungsangeboten. Ende 2025 seien laut denselben Quellen 27 % der Bevölkerung Brandenburgs 65 Jahre oder älter gewesen, bei einem Durchschnittsalter von 47,7 Jahren; die Zahl der Menschen ab 65 Jahren solle bis 2040 um rund 101.000 auf etwa 764.000 steigen.