❓ Tierkörperbeseitigung - Erneute Änderung der Entgelte für die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen sowie Heim-, Zoo-, Zirkus- und Versuchstieren im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Es geht um die Entgeltordnung für die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen sowie Heim-, Zoo-, Zirkus- und Versuchstieren im Land Brandenburg. Zum 1. April 2026 war eine neue Entgeltordnung mit deutlich höheren Gebühren in Kraft getreten, die laut Fragestellern vom Landesbauernverband und der BSW-Fraktion kritisch hinterfragt wurde. Mit Bekanntmachung vom 1. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 32 vom 19. August 2026, wurden einzelne Gebühren der Entgeltordnung für Behälter von 1,1 cbm erneut angepasst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Tierhalter und Landwirte in Brandenburg, die Entgelte für die Beseitigung von Tierkörpern zahlen, sowie die Fa. SecAnim GmbH als zuständiges Unternehmen und das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1. Wie erklärt sich die nochmalige unterjährige Anpassung der Entgeltordnung? 2. Wie hoch war die ermittelte Unter- bzw. Überdeckung in der vergangenen Kalkulationsperiode, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Entgelten? 3. Wie viele Entgeltvorgänge gab es in den geänderten Entgeltgruppen I.3.c, II.4 und IV.2 jeweils zwischen den beiden Versionen der Entgeltordnung und welches finanzielle Volumen war betroffen? 4. Werden zu viel gezahlte Entgelte zwischen den beiden Entgeltordnungen erstattet, und wenn nein, warum nicht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Laut den Fragestellern wurden mit der Bekanntmachung vom 1. Juli 2026 die Gebühren für Tierkörper in Gruppe I. und IV. von 476,05 Euro auf 285,15 Euro und für Tierkörperteile in Gruppe II von 329,13 Euro auf 192,66 Euro abgesenkt. Laut Verweis der Fragesteller auf die Antwort der Landesregierung zu Drucksache 8/3011 kalkuliere die Fa. SecAnim GmbH die Entgelte auf Basis einer „Kalkulationsvereinbarung TBA“ als Selbstkostenerstattungspreise im Periodenausgleich, wobei Unter- oder Überdeckungen einer Kalkulationsperiode in der folgenden Periode ausgeglichen würden; Anlass der vorherigen Erhöhung sei laut dieser Antwort eine Prüfung durch ein beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen gewesen, die erhebliche Unterdeckungen infolge von Kostensteigerungen bei Logistik, Personal und Energie ergeben habe.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf die frühere Drucksache 8/3011 sowie auf die Bekanntmachungen des MLEUV vom 1. April 2026 und vom 1. Juli 2026 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 32 vom 19. August 2026). Konkret genannt werden die Gebührenänderungen für Behälter von 1,1 cbm: Gruppe I. und IV. von 476,05 Euro auf 285,15 Euro, Gruppe II von 329,13 Euro auf 192,66 Euro.