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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) - II. Quartal 2026

20. August 2026Dokument 8/3279 · WP 8Brandenburg
Andreas Noack
politisch motivierte KriminalitätRechtsextremismusGewaltdelikteHasskriminalitätKriminalstatistik

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Statistik zu Straf- und Gewalttaten in Brandenburg, die nach dem polizeilichen Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität – rechts" (PMK-rechts) erfasst werden, bezogen auf das zweite Quartal 2026 (April bis Juni). Die Landesregierung antwortet auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) mit Datenstand vom 27. Juli 2026.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Opfer der erfassten Straftaten in verschiedenen Orten und Landkreisen Brandenburgs (u.a. Cottbus/Chóśebuz, Eberswalde, Elsterwerda, Falkensee, Neuruppin, Wittenberge), die Sicherheitsbehörden sowie die Landesregierung als Beantwortende.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie viele Straftaten wurden im II. Quartal 2026 im Bereich PMK-rechts insgesamt registriert (aufgeschlüsselt nach Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung krimineller Vereinigungen und sonstigen Straftaten, jeweils für April, Mai, Juni)? Um welche Gewalttaten handelte es sich konkret (Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland und Alter der Opfer, Tatverdächtige, Straftatbestand, Kurzsachverhalt, Kategorie der Hasskriminalität)? Sind terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe oder Bildungen krimineller/terroristischer Vereinigungen im Bereich PMK-rechts bekannt? Woraus setzen sich die "sonstigen Straftaten" zusammen? Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 30. April 2026, und wie viele davon waren Gewalttaten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass im II. Quartal 2026 insgesamt 727 Straftaten im Bereich PMK-rechts registriert wurden (April: 234, Mai: 264, Juni: 229), davon 24 Gewaltdelikte (April: 12, Mai: 5, Juni: 7), die laut Landesregierung alle als extremistisch bewertet wurden. Terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe sowie Bildungen terroristischer oder krimineller Vereinigungen im Bereich PMK-rechts wurden im Berichtszeitraum nicht registriert. Die "sonstigen Straftaten" setzen sich laut Aufstellung überwiegend aus Verstößen gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, z.B. 148 Fälle im April), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) und Sachbeschädigung (§§ 303/304 StGB) zusammen. Bis zum Zeitpunkt der Antwort wurden für das Jahr 2026 56 sonstige Straftaten und drei Gewaltstraftaten nachgemeldet, die laut Landesregierung alle als extremistisch eingestuft wurden. Detaillierte Einzelfallangaben zu Tatort, Landkreis, Datum und Kurzsachverhalt sind den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Andreas Noack), die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der KPMD-PMK eine Eingangsstatistik ist, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss durch Nachmeldungen und Korrekturen laufend aktualisiert wird, sodass bei einer späteren Abfrage zum selben Zeitraum andere Fallzahlen auftreten können. In der Vorbemerkung verweist der Fragesteller auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern vom 16. April 2026 sowie auf einen Einstufungsvermerk des Landesverfassungsschutzes vom 14. August 2025, wonach der Landesverband einer näher nicht benannten Oppositionspartei in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde; dies ist eine vom Fragesteller zitierte Einstufung der Verfassungsschutzbehörde, keine eigene Bewertung der Landesregierung im Rahmen dieser Antwort.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3279, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.